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Experten-Antwort

Reha-Bericht falsch, Dokumentation anderslautend

von Tomte01.09.2022 | 04:26
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin zusammen, ich bin seit Ende 2021 Arbeitsunfähig. Bin im März in einer Neurologischen Reha gewesen (gesicherte MS Erkrankung). Am ersten Tag (beim Eingangsgespäch) hat mir die Oberärztin erklärt, ich wäre gesund. Es gab dann zwei übergriffige Vorfälle durch Sie, diese hat sie nachträglich einer schriftlichen Stellungnahme auch engeräumt. Weiterhin steht in der Verlaufsdokumentation zum Entlassungsgespräch: "Arbeitsplatz muss angepasst werden, nur "stressfreie" Arbeiten möglich, Stunden müssen reduziert werden. Allerdings will Patient arbeiten und da wir (die Reha-Ärzte) nicht für seine berufliche Zukunft verantwortlich sind schreiben wir das nicht in den Bericht." Im Entlassungsbericht steht: Alles toll. Keine Einschränkungen aber AU wegen der Psyche. Im Anschluss an die Reha habe ich 6 Wochen psychologische Tagesklinik nachgeschoben. Hier wurde dann klar gesagt: nix Psyche, ist Fatigue (möglicherweise MS bedingt). Beides habe ich in schriftlich der DRV dargelegt, inklusive Auszug aus der Patientdoku. Ich habe, weil ich nicht Arbeiten kann eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Diese wurde jetzt abgelehnt, Begründung: "der Rehabericht sagt ja, alles toll" Wie bekomme ich den "falschen" Bericht entkräftet? Gruß derverzweifeltetomte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tomte,

ein Widerspruch kann nur gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) eingelegt werden. Gegen eine sozialmedizinsiche Beurteilung in einen Reha-Entlassungsbericht sind Sie insoweit aber nicht beschwert, als dass es sich dabei um keinen Verwaltungsakt einer Behörde handelt. Erst der auf diesem Entlassungsbericht basierende Bescheid - in Ihrem Fall die Ablehnung Ihres Antrages auf berufliche Reha - ist ein solcher Verwaltungsakt, gegen den Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen können.

Sollten Sie mit dem Entlassungsbericht nicht einverstanden sein, senden Sie bitte eine Stellungnahme mit Ihrer Einschätzung an Ihren Rentenversicherungsträger, damit dieser die Reha-Klinik um eine Stellungnahme zu Ihren Ausführungen bitten kann. Ausweislich Ihrer Schilderung haben Sie dies bereits getan, sodass demnach zunächst die Stellungnahme der Reha-Klinik zu Ihren Ausführungen abzuwarten ist.

Bei einer Entscheidung bzw. im Widerspruchsverfahren zur Frage, ob berufliche Teilhableistungen angezeigt sind, werden neben dem Reha-Entlassungsbericht natürlich auch die anderen vorliegenden medizinischen Befunde begutachtet. Deshalb wäre zu empfehlen - wie auch von "Dienstag" und "Valzuun" bereits dargelegt - Ihre behandelnden Ärzte zu kontaktieren und aktuelle medizinische Befunde zur Unterstützung Ihrer Aussagen einzureichen.

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4 Antworten

Dienstagam 01.09.2022 | 05:28
Hallo Tomte Sie können sich lediglich an die den Bericht ausstellende Rehaklinik wenden und um Richtigstellung/Abänderung des Abschlussberichts bitten/einfordern. Legen Sie der Klinik dabei argumentativ schriftlich genau dar, welche Aussagen im Bericht Ihrer Meinung nach falsch oder gar widersprüchlich sind. Gegen den ablehnenden Bescheid zur beruflichen Reha sollten Sie fristwahrend Widerspruch einlegen und dazu Ihre vorliegenden Dokumentationen (auch ruhig eine Kopie des obigen Briefes an die Rehaklinik mit der Bitte um Richtigstellung/Abänderung des Rehaberichts dazulegen) sowie auch Ihre eigene Sichtweise der tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen schriftlich beweisführend/begründend aufführen. Viel Erfolg und alles Gute
Tomteam 01.09.2022 | 05:42
Die DRV hat die Rehaklinik bereits aufgefordert dies zu tun. Machen die aber nicht! Laut Aussage der DRV können die von sich aus den Bericht nicht "ungeschehen machen" und wenn die Klinik den nicht ändert dann ist das für mich [Zitat] "dumm gelaufen". Es gibt also keinen Weg hier Rechtsmittel einzulegen, oder die DRV zu einem Gegengutachten zu zwingen?
Valzuunam 01.09.2022 | 06:30
Zwingen können Sie DRV nicht. Eventuell wird Sie das bei stichhaltiger Argumentation und ggf. weiteren Unterlagen (behandelnde Ärzte) aber im Widerspruchsverfahren von sich aus tun. Anderseits hat ein Rehabericht natürlich einen hohen Beweiswert, auch wenn Sie meinen das er falsch wäre.
Schadeam 01.09.2022 | 17:00
Was streben Sie mit LTA an wenn Sie nicht arbeiten können?
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