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Experten-Antwort

Reha-Bericht fehlerhaft (letzte Tätigkeit, allg. Arbeitsmarkt)

von ppGerman28.08.2019 | 08:24
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8 Antworten

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Hallo Zusammen, ich war 5 Wochen in einer psychosomatischen Reha-Einrichtung. Nach langer Zeit liegt mir nun der Reha-Bericht vor und ich habe einen Schlag bekommen. Im Bericht steht, dass ich die zuletzt aufgeführte Tätigkeit quasi nicht mehr ausführen kann (< 3 Stunden/Tag). Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bin ich aber -ohne Einschränkungen- leistungsfähig. Nach der Reha war ich noch AU und habe dann als "Arbeitsversuch/Wiedereingliederung" meine Arbeit bei meinem Arbeitgeber wieder aufgenommen. Die Betriebsärztin bat nun um den Reha-Bericht so dass die Integration in das Arbeitsleben (nach BEM Verfahren) erfolgreich zum 1.11.2019 abgeschlossen werden kann. Ich fühle mich selbst voll leistungsfähig und mir geht's es seit einigen Monaten sehr gut. Wenn ich nun den Reha-Bericht vorlege, wird der Arbeitgeber seiner Führsorgepflicht nachkommen und mich auf meiner letzten Tätigkeit nicht mehr beschäftigen. Die KK hat mich aufgefordert einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei der RV zu stellen. Habe ich getan. Ich habe große Sorgen das ich nun meinen Arbeitsplatz verliere obwohl ich arbeitsfähig bin (laut Reha-Bericht aber nicht). Was könnt ihr mir raten? Vielen Dank

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ppGerman,

leider können wir bei arbeitsrechtlichen Fragen nicht behilflich sein. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen,

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7 Antworten

Lucieam 28.08.2019 | 09:18
Wie kommst du denn darauf, dass du deinen Reha-Bericht deinem Arbeitgeber vorlegen musst??! Darauf hat (höchstens...) die "zahlende Stelle", sprich DRV oder GKV Anspruch, der AG bekommt lediglich die von der Reha-Klinik ausgefüllte Bescheinigung über die Dauer der Reha, mehr nicht. Und wenn du dich gut und arbeitsfähig fühlst, besteht keinerlei Pflicht oder Notwendigkeit, ein Schriftstück welches das Gegenteil behauptet, weiterzugeben. Zumal dieser Bericht nur den Stand X zum Zeitpunkt X (wenn überhaupt...) angibt. Arbeite und freu' dich, dass es dir gut geht. Gruss Lucie
memyselfam 28.08.2019 | 09:36
habe schon mehrere rehas hinter mir, den arbeitgeber haben die berichte noch nie interessiert. auch nicht bei der ersten reha, aus der ich mit der empfehlung einer teil em rente entlassen wurde
ppGermanam 28.08.2019 | 09:28
Der Arbeitgeber sagt das eine Beschäftigung nur Möglich ist, wenn: 1. BEM durchgeführt wird (ist erledigt), 2. Der Reha-Bericht der Werksärztin/Betriebsärztin vorgelegt wird. Lege ich den Reha-Bericht nicht vor, erfolgt keine Beschäftigung laut Arbeitgeber (Führsorgepflicht des AG, Prüfung der Einsatzfähigkeit etc.). Lege ich den Reha-Bericht vor, erfolgt aber auch KEINE Beschäftigung, da im Reha-Bericht steht, dass die zuletzt ausgeführte Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann. Ich bin jetzt in einer beschi**** Situation und das fühlt sich nicht gut an :-(
???am 28.08.2019 | 09:56
Ich vermute mal, dass die Reha im Rahmen des BEM eingeleitet wurde, um Sie gesundheitlich zu stabilisieren. Dann ist es doch nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber wissen möchte, ob das auch geklappt hat. Da der Betriebsarzt der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, ist die Vorlage des Entlassungsberichts dort einforderbar. Eigentlich müssten Sie selbst, sobald Sie die Einschätzung erhalten haben, dass Sie Ihre bisherige Arbeit nicht mehr machen können, Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Ich persönlich würde mit meinem behandelnden Arzt reden. Wenn er Ihrer Meinung ist, lassen Sie sich von ihm eine Bescheinigung ausstellen, warum der Entlassungsbericht zu pessimistisch ist. Wenn Sie schon seit längerem wieder problemlos arbeiten, zeigt das auch dem Arbeitgeber, dass der Bericht wohl eher kritisch zu sehen ist. Alternativ können Sie auch versuchen, den Entlassungsbericht berichtigen zu lassen. Das wird einmal Zeit in Anspruch nehmen und zum anderen kann es Ihnen passieren, dass man das mit dem Argument "bei Entlassung war das so, spätere Entwicklungen können nicht berücksichtigt werden" ablehnt.
ppGermanam 28.08.2019 | 10:15
Nein, ich war insgesamt 10 Monate Arbeitsunfähig. In dieser Zeit habe ich mich selbst um die Reha gekümmert (beantragt). Der Arbeitgeber hat dann natürlich Bescheid bekommen das ich in Reha bin. Nach meiner Reha, war ich noch eine kleine Zeit Arbeitsunfähig geschrieben und während der Zeit hat es dann zwei BEM-Gespräche gegeben. Ich habe dem Betriebsarzt bereits zwei aktuelle Befundungen ausgehändigt aus deren hervorgeht das ich in meinem alten Beruf arbeiten kann. Der Arbeitgeber/Betriebsarzt möchte aber auf alle Fälle den Reha-Bericht mit der Einschätzung der Leistungsfähigkeit, da dies als medizinisches Gutachten zu verstehen ist und höherwertiger sei.
Lucieam 28.08.2019 | 12:20
Was der Betriebsarzt oder der AG "möchte" und was zwingend notwendig ist, da gesetzlich so verankert, sind zwei paar Stiefel.... Ich würde mir dann in deinem Fall rechtssicheren, sprich anwaltlichen Rat holen. LG Lucie
Rainer.Sam 29.08.2019 | 11:07
"Fürsorgepflicht" Problem erkannt. Der AG hat kein Recht den Rehabericht zu erhalten. Der Betriebsarzt unterliegt einer Schweigepflicht was Diagnosen Therapien usw. angeht. Nützt dir aber nicht wenn er den Bericht hat und dort steht im aktuellen Arbeitsplatz weniger als 5 oder gar 3h leistungsfähig. Aber auch er hat kein Recht auf den vollen Bericht, wenn übehaupt (was ich nicht annehme) bestenfalls auf das Blatt 1. Aber ohne deine Zustimmung geht das sowieso nicht. Biete an dich vom Betriebsarzt von Kopf bis Fuß untersuchen zu lassen. Eine Entlassung aus "Fürsorge" oder weil du den Bericht nicht vorlegst, hätte spätestens bei einer Klage keinen Bestand https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-post…
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