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Experten-Antwort

Reha-Berichte, ärztliche Befundberichte

von Uschi30.05.2011 | 19:26
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1 Antworten

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Hallo sehr geehrte Expertinn/en, meine Frage nach der Aufbewahrung der Reha-Entlaßberichte bei der DRV Bund wurde bisher nicht beantwortet. Danebeben hätte ich gerne gewußt, wo der Befundbericht der behandelnden Klinik aus dem Antrag verwahrt wird und wer (z.B. aus der Verwaltung) ggfs. auf Reha-Bericht und Befundbericht Zugriff nehmen kann. Werden diese Zugriffe dokumentiert und ich ggfs. vorher um eine Einwilligung gebeten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Uschi“,

sämtliche medizinische Unterlagen wie Entlassungsberichte, ärztliche Stellungnahmen etc. werden in unserem Hause in einem „Gutachtenheft“ zusammengefasst und bilden zusammen mit dem Verwaltungsteil (Anträge, sonstiger Schriftverkehr etc.) die Versichertenakte. Dieses Vorgehen dürfte auch mit dem anderer Häuser vergleichbar sein.

Zugriff auf diese Unterlagen haben in der Regel die Mitarbeiter aus dem ärztlichem Bereich, die sich mit der Prüfung medizinischer Fragestellungen befassen und damit letztlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Rentenversicherungsträgers nachkommen.

Für die Mitarbeiter der Verwaltung besteht in der Regel keine Notwendigkeit, Einsichtnahme in den Entlassungsbericht zu nehmen.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen in einem gesonderten Archiv aufbewahrt. Für die medizinischen Unterlagen gelten gesonderte Aufbewahrungsfristen; sie werden frühestens nach 4 Jahren vernichtet.

Im Rahmen der täglichen Verwaltungspraxis ist es leider nicht möglich, vor jeder Bearbeitung nochmals gesondert die Einwilligung des Versicherten einzuholen; die Mitarbeiter der DRV unterliegen jedoch bezüglich der Versichertendaten einer Schweigepflicht.

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