Hallo "bvZtzqKe",
wir schließen uns den Ausführungen von "Achill" an. Jedem Bewilligungsbescheid ist eine Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 Buchst. a) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) beigefügt.
Aus der Bescheinigung geht lediglich hervor, dass Ihnen eine medizinische Rehabilitationsleistung für eine Dauer von XX Wochen von der Rentenversicherung bewilligt wurde. Außerdem wird bereits darauf hingewiesen, dass diese Leistung aufgrund des individuellen Rehabilitationsbedarfs verkürzt oder verlängert werden kann.
Sie brauchen Ihren Arbeitgeber dann nur noch über Beginn und Ende der Rehabilitationsleistung informieren.
Es sind somit keine Informationen bezüglich der Rehabilitationseinrichtung oder der Art der Durchführung der Rehabilitationsleistung enthalten, aus denen der Arbeitgeber Rückschlüsse auf die Diagnose schließen könnte.
Damit dürfte Ihr Problem eigentlich gelöst sein.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Rehabilitationsleistung.
Ihr Expertenteam
Guten Morgen,
der Arbeitgeber benötigt eine Bescheinigung über die Bewilligung, den Beginn und das Ende der Rehabilitationsleistung, um seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung nachkommen bzw. prüfen zu können. Diese Bescheinigungen sind dem Arbeitgeber vorzulegen. Sofern Ihnen die Bescheinigungen von der Rehabilitationseinrichtung mit zu vielen Informationen über eine mögl. Diagnose versehen sind, reden Sie bitte zunächst mit der Reha-Einrichtung über einen "neutraleren Stempel". Sollte Ihnen dies noch nicht genügend neutral sein, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, der Ihnen ebenfalls weiterhelfen wird.
Viele Grüße
Guten Morgen,
der Arbeitgeber benötigt eine Bescheinigung über die Bewilligung, den Beginn und das Ende der Rehabilitationsleistung, um seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung nachkommen bzw. prüfen zu können. Diese Bescheinigungen sind dem Arbeitgeber vorzulegen. Sofern Ihnen die Bescheinigungen von der Rehabilitationseinrichtung mit zu vielen Informationen über eine mögl. Diagnose versehen sind, reden Sie bitte zunächst mit der Reha-Einrichtung über einen "neutraleren Stempel". Sollte Ihnen dies noch nicht genügend neutral sein, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, der Ihnen ebenfalls weiterhelfen wird.
Viele Grüße
Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Ich habe lediglich auf Äußerungen des Users @Natürlich! reagiert!
Ist manchmal schwierig, wenn mehrere Poster Ihren Senf abgeben, nicht wahr?:-)
Wenn man wegen eines Bandscheibenvorfalls auf Reha geht, hat man in der Regel kein Problem zu sagen, wohin man auf Reha geht. Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für - Drogensüchtige - Schizophrenie - Alkoholkranke - Spielsüchtige - ... etc. geht. ...und was die Spezialisierung einer Klinik ist lässt sich ja heutzutage leicht herausfinden / googlen. Bei einer "normalen" Krankschreibung muss man dem Arbeitgeber ja auch nicht sagen, was man hat - warum also bei einer Reha??? Und noch ein Beispiel: Ich selbst habe MS - mein Arbeitgeber denkt, die - seit Jahren stabile - Gehbehinderung kommt von einem Unfall. Jetzt bin ich wieder auf Reha. Und ich bin NICHT in einer MS-Spezialklinik, da ich nicht will, dass mein Arbeitgeber aus der Klinik, in der ich bin Rückschlüsse ziehen kann - und ich dann auf der Abschussliste stehe.... Wird es jetzt klarer, warum manche Leute nicht wollen, dass die Klinik bekannt wird?Ich möchte natürlich nicht, dass der Arbeitgeber weiß, wo ich in der Reha sein werde.Also "natürlich" ist es keinesfalls, dass man seinem Arbeitgeber und seinen Arbeitskollegen den Reha-Aufenthaltsort verschweigt. Kopfschüttel.....
Herzlichen Dank!!!!
Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für
- Drogensüchtige
- Schizophrenie
- Alkoholkranke
- Spielsüchtige
- ... etc. geht.
[/quote]
Solche Krankheiten lassen sich ohnehin nicht dauerhaft vor den Arbeitskollegen verbergen.
Schon gar nicht, wenn die Auswirkungen so stark sind, dass man deshalb eine Reha bewilligt bekommt.
Seriöse Arbeitgeber beurteilen ihre Mitarbeiter nach ihren Leistungen und nicht nach ihren Diagnosen.
Und sollte durch irgendeinen Zufall herauskommen, dass Sie Ihren Chef diesbezüglich belogen haben, stehen Sie noch viel schneller auf der "Abschussliste".
Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann sogar ein offizieller Kündigungsgrund sein.
Ich habe während meines aktiven Berufslebens immer mit offenen Karten gespielt.
[/quote]
Manche meiner AG wussten Bescheid. Teilweise war das auch ok so. Teilweise hatte ich aber das Gefühl, "auf's Abstellgleis" zu kommen. (keine/weniger Schulungen etc.).
Letztendlich bin ich gut so gefahren: Ich habe einen super Job und verdiene rund 70.000EUR/Jahr.
Und wenn ich in Bezug auf eine Frage helfen habe, die der AG hat nicht hatte stellen dürfen (Krankheiten), ist das eben kein Kündigungsgrund. Und ich bin besser finanziell abgesichert als wenn ich ihn den letzten 20 Jahren einen "MS-kompatiblen" Sekretärinnen-Job gehabt hätte...
Wie jeder das handhabt, muss aber jeder selbst (!!) wissen und entscheiden. Die Eingangsfreststellung war aber vielmehr, dass man dem Arbeitgeber die Klinik nicht mitteilen möchte(!). Und das ist meiner Ansicht nach durchaus ein gerechtfertigtes Interesse und keines falls so "natürlich" unnachvollziehbar wie Sie das dargestellt haben.
Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Ich habe lediglich auf Äußerungen des Users @Natürlich! reagiert!
Ist manchmal schwierig, wenn mehrere Poster Ihren Senf abgeben, nicht wahr?:-)
Manche meiner AG wussten Bescheid. Teilweise war das auch ok so. Teilweise hatte ich aber das Gefühl, "auf's Abstellgleis" zu kommen. (keine/weniger Schulungen etc.). Letztendlich bin ich gut so gefahren: Ich habe einen super Job und verdiene rund 70.000EUR/Jahr. Und wenn ich in Bezug auf eine Frage helfen habe, die der AG hat nicht hatte stellen dürfen (Krankheiten), ist das eben kein Kündigungsgrund. Und ich bin besser finanziell abgesichert als wenn ich ihn den letzten 20 Jahren einen "MS-kompatiblen" Sekretärinnen-Job gehabt hätte... Wie jeder das handhabt, muss aber jeder selbst (!!) wissen und entscheiden. Die Eingangsfreststellung war aber vielmehr, dass man dem Arbeitgeber die Klinik nicht mitteilen möchte(!). Und das ist meiner Ansicht nach durchaus ein gerechtfertigtes Interesse und keines falls so "natürlich" unnachvollziehbar wie Sie das dargestellt haben.Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für - Drogensüchtige - Schizophrenie - Alkoholkranke - Spielsüchtige - ... etc. geht.Solche Krankheiten lassen sich ohnehin nicht dauerhaft vor den Arbeitskollegen verbergen. Schon gar nicht, wenn die Auswirkungen so stark sind, dass man deshalb eine Reha bewilligt bekommt. Seriöse Arbeitgeber beurteilen ihre Mitarbeiter nach ihren Leistungen und nicht nach ihren Diagnosen. Und sollte durch irgendeinen Zufall herauskommen, dass Sie Ihren Chef diesbezüglich belogen haben, stehen Sie noch viel schneller auf der "Abschussliste". Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann sogar ein offizieller Kündigungsgrund sein. Ich habe während meines aktiven Berufslebens immer mit offenen Karten gespielt.
Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für
- Drogensüchtige
- Schizophrenie
- Alkoholkranke
- Spielsüchtige
- ... etc. geht.
[/quote]
Solche Krankheiten lassen sich ohnehin nicht dauerhaft vor den Arbeitskollegen verbergen.
Schon gar nicht, wenn die Auswirkungen so stark sind, dass man deshalb eine Reha bewilligt bekommt.
Seriöse Arbeitgeber beurteilen ihre Mitarbeiter nach ihren Leistungen und nicht nach ihren Diagnosen.
Und sollte durch irgendeinen Zufall herauskommen, dass Sie Ihren Chef diesbezüglich belogen haben, stehen Sie noch viel schneller auf der "Abschussliste".
Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann sogar ein offizieller Kündigungsgrund sein.
Ich habe während meines aktiven Berufslebens immer mit offenen Karten gespielt.
[/quote]
Manche meiner AG wussten Bescheid. Teilweise war das auch ok so. Teilweise hatte ich aber das Gefühl, "auf's Abstellgleis" zu kommen. (keine/weniger Schulungen etc.).
Letztendlich bin ich gut so gefahren: Ich habe einen super Job und verdiene rund 70.000EUR/Jahr.
Und wenn ich in Bezug auf eine Frage helfen habe, die der AG hat nicht hatte stellen dürfen (Krankheiten), ist das eben kein Kündigungsgrund. Und ich bin besser finanziell abgesichert als wenn ich ihn den letzten 20 Jahren einen "MS-kompatiblen" Sekretärinnen-Job gehabt hätte...
Wie jeder das handhabt, muss aber jeder selbst (!!) wissen und entscheiden. Die Eingangsfreststellung war aber vielmehr, dass man dem Arbeitgeber die Klinik nicht mitteilen möchte(!). Und das ist meiner Ansicht nach durchaus ein gerechtfertigtes Interesse und keines falls so "natürlich" unnachvollziehbar wie Sie das dargestellt haben.
Hallo nochmal,
ich war sehr oft über die Rentenversicherung zur Reha. Von einer neutralen Bescheinigung habe ich noch nie etwas gehört. Morgen sind die Experten wieder online. Evtl. haben sie einen Tipp oder sogar eine Anlaufstelle für Sie, über die Sie Ihre Bescheinigung erhalten könnten. Viel Glück dafür und alles Gute für Ihre Reha.
LG
Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Ich habe lediglich auf Äußerungen des Users @Natürlich! reagiert!
Ist manchmal schwierig, wenn mehrere Poster Ihren Senf abgeben, nicht wahr?:-)
Der Reha-Aufenthaltsort muss wohl dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, aber sicherlich nicht den Kollegen.Ich möchte natürlich nicht, dass der Arbeitgeber weiß, wo ich in der Reha sein werde.Also "natürlich" ist es keinesfalls, dass man seinem Arbeitgeber und seinen Arbeitskollegen den Reha-Aufenthaltsort verschweigt. Kopfschüttel.....
Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Ich habe lediglich auf Äußerungen des Users @Natürlich! reagiert!
Ist manchmal schwierig, wenn mehrere Poster Ihren Senf abgeben, nicht wahr?:-)
Die Diagnose einer Erkrankung muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Aus diesem Grund ist es kein Kündigungsgrund, wenn man den Arbeitgeber in einem bestimmten Glauben bezüglich einer Erkrankung lässt. Jemanden in einem bestimmten Glauben zu lassen, ist keine Lüge.Es könnte allerdings schon anders aussehen, wenn man in einer Spezialklinik für - Drogensüchtige - Schizophrenie - Alkoholkranke - Spielsüchtige - ... etc. geht.Solche Krankheiten lassen sich ohnehin nicht dauerhaft vor den Arbeitskollegen verbergen. Schon gar nicht, wenn die Auswirkungen so stark sind, dass man deshalb eine Reha bewilligt bekommt. Seriöse Arbeitgeber beurteilen ihre Mitarbeiter nach ihren Leistungen und nicht nach ihren Diagnosen. Und sollte durch irgendeinen Zufall herauskommen, dass Sie Ihren Chef diesbezüglich belogen haben, stehen Sie noch viel schneller auf der "Abschussliste". Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann sogar ein offizieller Kündigungsgrund sein. Ich habe während meines aktiven Berufslebens immer mit offenen Karten gespielt.
Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Ich habe lediglich auf Äußerungen des Users @Natürlich! reagiert!
Ist manchmal schwierig, wenn mehrere Poster Ihren Senf abgeben, nicht wahr?:-)
Ich hatte lediglich gesschrieben, dass ich nicht so gerne möchte, dass der Arbeitgeber weiß in welcher Klinik die Reha stattfindet und gefragt, woher ich eine neutrale Bescheinigung bekommen könnte. Ich hatte gar nicht gefragt, wie ich den Arbeitgeber am besten (vorsätzlich) belügen kann, weil ich gar nicht vorhabe den Arbeitgeber (vorsätzlich) zu belügen. Aber ich werde den Arbeitgeber auch nicht über die Diagnose der Erkrankung informieren, weil ihn diese Information nichts angeht.Die Eingangsfreststellung war aber vielmehr, dass man dem Arbeitgeber die Klinik nicht mitteilen möchte(!).Nicht ganz: So "natürlich" im Sinne von "selbstverständlich" ist das nämlich nicht, sondern höchstens eine Ausnahme, die vom "Normalfall" abweicht. Arbeitgeber lassen sich nicht gerne belügen. Das ist eine unumwerfliche Tatsache. Wenn man ihm etwas verschweigt, was ihn nichts angeht, ist das etwas ganz anderes, als wenn man ihn vorsätzlich belügt. Er wird diesem Mitarbeiter NIE WIEDER Vertrauen schenken sondern jede vorgebrachte "Entschuldigung" wegen einer Verspätung oder ähnlich für eine faule Ausrede halten und jede Krankmeldung anzweifeln. Wer einmal beim Lügen ertappt wurde, dem glaubt man eben nicht mehr so leicht....
Herzlichen Dank!!!!
Herzlichen Dank!!!!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.