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Reha bewilligt, aber falsche Klinik. Fragen zum Widerspruchsverfahren

von Tanja23.10.2011 | 13:52
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mir wurde meine Reha bewilligt, allerdings eine Klinik ausgesucht, die nicht zum Krankheitsbild passt. Mehr Sport und Wellness als Therapie. Ich benötige eine Traumatherapie (leide unter PTBS in Folge sexuellen Mißbrauchs, steht auch so im ärztlichen Bericht) und es gibt zahlreiche Kliniken der DRV, die diese anbieten. Habe nun einen Widerspruch formuliert und begründet, warum die ausgesuchte Klinik nicht für mich geeignet ist. Im Anhang habe ich die Kliniken aufgelistet, die in Frage kommen, sprich eine riesige Auswahl. Wenn die DRV dem Widerspruch stattgibt: Findet die Reha dann wiie angekündigt statt oder muss ich mit Verzögerung rechnen? Wenn die DRV ablehnt, ist dann die ganze Reha gecancled oder fahre ich dann in die Klinik, die man mir zugewiesen hat? Hat jemand von Euch schon mal von seinem Wunsch - und Wahlrecht Gebrauch gemacht und eine seiner Wunschkliniken bekommen? Danke.

2 Antworten

abcam 23.10.2011 | 15:06
Bei einem Widerspruch verzögert sich der Termin für die Aufnahme ganz sicher. Tele- fonische Nachfrage wg. anderer Klinik und ggf. schrifltl. Bitte um Umeinweisung geht in der Regel deutlich schneller. Im übrigen stellt sich dann immer noch die Frage, ob der sozialmedizinische Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers aus bestimmten Gründen (eher unbekannte zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten) diese (nicht gewünschte) Klinik ausgesucht hat. Was Wunsch- und Wahlrecht betrifft, sollte der Wunsch bereits im Antrag dokumentiert werden (ob das geschehen ist kann hier keiner beurteilen). Ob dann das tatsächlich klappt, hängt dann u.a. an erster Stelle davon ab, ob die gewünschte Klinik überhaupt medizinisch geeignet ist. Viele Antragsteller geben dabei Kliniken an, de medizinsich absolut ungeignet sind oder vom Träger nicht belegt werden können.
Krämersam 23.10.2011 | 16:09
Wie von @abc bereits geschrieben sollte möglichst schon im Rehaantrag auf die bevorzugte Wunschklinik hingewiesen werden. Ob die RV dem aber stattgeben kann hängt von vielen Faktoren ab ( medizinischen, aber auch finanziellen.. ) . Sie müssen jetzt im Widerspruch vor allem medizinisch begründen ( durch ihren behandelnden Arzt am besten ) , warum die von der RV benannte Rehaklinik für IHR ganz persönliches Krankheitsbild nicht geeignet bzw. die andere Klinik eben besser dafür geeignet ist. Durch einen Widerspruch verzögert sich natürlich oft im Normalfall alles weitere und eben auch der Rehaantritt. Es muss halt neu geprüft werden, ob man ihrem Wunsche entsprechen kann oder nicht. Wie lange das alles letztlich dann dauert ist immer vom Einzelfall abhängig und kann niemand vorher sagen. Sie können aber selbst etwas Einfluss darauf nehmen indem Sie eben eine vernünftige , med. absolut nachvollziehbarte Begründung schreiben, die keiner grossen Überprüfung mehr bedarf und zusätzlich noch einmal auf die absolute Dringlichkeit der Reha hinweisen ! Wird die Wunschklinik abgelehnt liegt es in ihrem Ermessen ob Sie in die andere Klinik fahren oder nicht. "Zwingen" zur Reha kann Sie grundsätztlich nun niemand. Die daraus unter Umständen dann resultierenden Konsequenzen haben Sie allerdings selbst zu tragen. Hat die Krankenkasse Sie z.b. zur Rehaantragstellung aufgefordert dürfen Sie ohne Zustimmung der Kasse aber keinesfalls die Reha " abblasen " , da ihnen sonst die weitere Zahlung des Krankengeldes mit Sicherheit dann verweigert würde. Dann würde ich lieber in den sauren Apfel beissen und eben in die andere Klinik fahren. Aber grundsätzlich lässt die RV immer mit sich reden was die Wunschklinik anbelangt. Nur wenn wirklich medizinische Gründe absolut dagegen sprechen und eine Belegung der Klinik aus Kostengründen nicht möglich ist , wird ihr Wunsch abgelehnt. Außerdem soltlen Sie sich nicht zuviel von einer med. Rehamassnahme bei einer PTBS versprechen. In den seltensten Fällen kann hier aufrgund der Kürze der Zeit einer Reha zumindest eine erhebliche Verbesserung ihres Gesundheitszustandes erreicht werden. Sinn und Zweck einer Reha durch die RV ist immer und nur, Sie in aller kürzester Zeit wieder einigermassen fit für die Arbeits/Erwerbstätigkeit zu machen...
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