Hallo, Hans,
laut Ihren Angaben beziehen Sie bereits Krankengeld, so dass weiter Angaben zu Ihrem Einkommen aus der Beschäftigung nicht erforderlich werden. Wenn Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben, wird dieses für die Dauer der durchgeführten Reha geleistet. Ebenso können evtl. entstandene Fahrtkosten erstattet werden. Das Übergangsgeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Formulare G 512 und G 518 (über Krankenkasse) müssten der zuständigen Stelle der DRV vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe ist man gerne beim Ausfüllen behilflich. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der durchzuführenden Reha.