Hallo Ilios,
Die Rentenversicherung teilt Ihnen in einem Bescheid mit, welche Art von Reha Sie bekommen, in welcher Reha-Einrichtung sie stattfindet und wie lange sie dauern wird. Den genauen Termin, wann es losgeht, bekommen Sie unaufgefordert von der Reha-Einrichtung mitgeteilt.
Bei der Auswahl der Reha-Leistungen und einer geeigneten Einrichtung berücksichtigen wir Ihre Wünsche. Voraussetzung dafür ist, dass das Reha-Ziel dort mit der gleichen Wirkung und mindestens ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die Ihr Rentenversicherungsträger ausgewählt hat.
Sollten Sie mit der Entscheidung ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sein, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben mit einer entsprechenden Begründung.
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in eigenen Rehabilitationskliniken und Vertragskliniken.
Wie schon von „Hä“ geschrieben wurde, empfiehlt es sich, sich mit dem Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers direkt in Verbindung zu setzen und Ihre Situation zu schildern.