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Zur Experten-Antwort springenHallo,
ein über die DB Dialog GmbH ausgestelltes Reha-Comfortticket gilt zur Fahrt innerhalb der aufgedruckten Geltungsdauer von jeweils fünf Tagen je Richtung. Für die Hin- und Rückfahrt werden getrennte Belege je Fahrtrichtung ausgegeben, die zusammen als eine Fahrkarte gelten.
Sofern ein Reha-Comfortticket aufgrund der Verlängerung einer Reha-Maßnahme nicht mehr wie gebucht genutzt werden kann, ist die Fahrkarte zusammen mit einem Schreiben der Rehabilitationseinrichtung mit dem neuen Entlassungsdatum ab 0:00 Uhr des Tages, der dem neuen Entlassungsdatum vorausgeht, gültig.
Nach Fahrtantritt gilt das Reha-Comfortticket bis maximal 03:00 Uhr des zweiten auf den Antrittstag der Rückfahrt folgenden Tages.
Die Fahrt muss jedoch spätestens um 03:00 Uhr des vierten auf das Entlassungsdatum folgenden Tages beendet sein.
Maßgeblich ist das neue Entlassungsdatum sowie in Bezug auf das Fahrtantrittsdatum das Datum des Kontrollzeichens der Fahrkartenkontrolle.
Oben im Ticket ("Gültigkeit von bis") können Sie sehen, wann das Ticket gültig ist.
Eine Zugbindung besteht hier also nicht (ähnlich dem Flexpreis).
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