Sehr geehrte(r) Frau/Herr Dr. Spiegel,
wesentlich für das Verständnis Ihrer gesamten Darstellungen scheinen die Gründe der Ablehnung der Rehamaßnahme (medizinisch/organisatorisch/versicherungsrechtlich) zu sein. Hätte eine Lösung ggf. auch anderweitig, als durch die Einlegung eines Widerspruches, herbeigeführt werden können? Zur Abklärung dieser Frage bietet sich ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung an.
Unklar bleibt auch, in wie weit die Krankenkasse in den gesamten Verfahrensablauf involviert ist und ob die Krankenkasse von Ihrem Wiedereingliederungswunsch Kenntnis hat. Daher bietet sich ggf. zunächst einmal ein klärendes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse an.