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Experten-Antwort

Reha Entlassungsbericht

von Klausi04.09.2023 | 04:40
1705 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Wie lange hat ein Reha Entlassungsbericht Gültigkeit? Befinde mich grade im Widerspruch wegen Ablehnung EM Rente. LG Klausi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klausi,

 

der Entlassungsbericht hat den Charakter eines sozialmedizinischen Gutachtens. Er bildet eine wesentliche Grundlage bei der Prüfung von Sozialleistungen im Anschluss an die Rehabilitationsleistung. Ein älterer Entlassungsbericht ist nur bedingt aussagekräftig. Es geht darum eine aktuelle Einschätzung Ihres Leistungsvermögens vorzunehmen. Daher sollten Sie bei einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes gegenüber dem Zustand nach Beendigung der letzten Reha-Maßnahme, und insbesondere nach Ablehnung Ihres Antrags im Widerspruchsverfahren, neue aktuelle Facharztberichten einreichen, die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand und die gesundheiltichen Einschränkungen dokumentieren, die im Reha-Entlassungsbericht ggf. nicht enthalten sind. Im Widerspruchsverfahren werden alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen zur Entscheidung herangezogen und anhand derer eine Gesamtbeurteilung Ihres Leistungsvermögens vorgenommen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

klaram 04.09.2023 | 04:54
Bis sich was an Ihrem Gesundheitszustand ändert oder Sie nachweisen, dass die Einschätzung im Entlassungsbericht falsch ist.
Abschlägeam 04.09.2023 | 05:10
Der medizinische Entlassungsbericht der Reha-Klinik ist nur ein Teil der Unterlagen, den dann das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV zusätzlich zu den von Ihnen oder Ihren Ärzten bereits eingereichten Befunden zur Beurteilung, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht, heranzieht. Wenn Sie nun also Widerspruch eingelegt haben, müssen zunächst SIE begründen, weshalb Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Allerdings reicht es als Begründung nicht aus, wenn Sie schreiben 'aber die Klinik meinte doch...', denn das ist nur ein 'Baustein' in der Gesamtbeurteilung. Sie können aber die zur Entscheidung führenden Unterlagen zur Einsicht anfordern, um Ihren Widerspruch dann fundiert zu begründen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html Ggfs. werden dann noch zusätzliche Begutachtungen angeordnet bis hin zur Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht, die dann von Ihnen dort eingereicht werden müsste. Dies kann ein langwieriger Vorgang werden und Sie sollten sich dabei von einem Sozialverband (z.B. VdK oder SozVD) oder einem Fachanwalt unterstützen lassen. Viel Erfolg und alles Gute!
grundsätzlicham 04.09.2023 | 05:42
Die Aussagen eine E-Berichts der Reha werden grundsätzlich nicht länger als ein halbes Jahr berücksichtigt.
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