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Experten-Antwort

Reha Entlassungsbericht

von heinz27.01.2010 | 18:50
1253 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Forumsteilnehmer, der Entlassungsbericht meiner Reha, ergibt das ich zwischen 3 und unter 6 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar bin. Eigentlich müsste das eine teilweise EM Rente sein. Aber mein Arzt sagt das bedeutet noch nichts es wird erst durch die DRV geprüft und es kann jederzeit sein das diese Feststellung nicht anerkannt wird. Ist dies wirklich so und was könnte man tun wenn die Reha Beurteilung durch die DRV nicht anerkannt wird. Vielleicht hat hier jemand Kentnisse und antwortet mir. Im voraus vielen Dank ! Gruß Heinz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz,

der von der Rehaklinik erstellte Entlassungsbericht fließt in die Prüfung der Leistungsfähigkeit mit ein. Der Rentenversicherungsträger ist aber keinesfalls an die darin getroffene Entscheidung gebunden.

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3 Antworten

KSCam 27.01.2010 | 18:59
Gewissheit haben Sie, wenn Sie die Rente beantragt haben und die DRV über den Antrag entschieden hat. Dann sehen Sie, ob Sie die volle, die teilweise oder auch gar keine Rente erhalten. Und wenn Ihrem Antrag nicht in der von Ihnen gewünschten Weise entsprochen wird, haben Sie das Recht zu Widerspruch, bzw. auch zur Klage (natürlich mit entsprechender Begründung:-)). Dass die DRV Ärzte nicht jede ärztliche Bescheinigung (sei es nun aus einer Klinik oder von einem Haus- oder Facharzt) 1:1 übernehmen muss, dürfte eigentlich auch relativ klar sein......
dirkam 27.01.2010 | 19:31
Wer 5,75 Stunden täglich arbeiten kann, der kann auch 6 Stunden arbeiten. Genau das wissen die DRV-Gutachter auch!
Jacobsenam 27.01.2010 | 19:38
Der Rehaentlassbericht ist aber in den meisten Fällen mindestens sehr gewichtig bis sogar ausschlagend für die Zuerkennung einer EM-Rente. Natürlich werden vom med. Dienst alle ärztlichen Unterlagen ( Atteste, Befundberichte etc. ) mit in die Entscheidungsfindung einbezogen, aber der Rehabericht wiegt - wenn man es so sagen soll - da schon am schwersten. Einfach ignorieren kann und wird die RV so einen Rehabericht sicher nicht. Ob natürlich letzlich dann wirklich " nur " eine teilweise EM-Rente oder doch eine volle Rente zugesprochen wird, lässt sich nicht sagen. Sollte die Rente doch ganz abgelehnt werden, könnten Sie dann im Widerspruchsverfahren den Rehabericht natürlich entsprechend in ihrem Sinne verwenden.
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