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Experten-Antwort

Reha Entlassungsbericht - volle Leistungsfähigkeit?

von Ahorn19.01.2021 | 23:00
496 Ansichten
2 Antworten

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Wenn während der Reha festgestellt wird, dass man u.U. an einer an einer weiteren Erkrankung leidet und dies durch weitere Untersuchungen festgestellt und u.U. behandelt werden muss, wie sieht dann der Entlassungsbericht aus? (Diese weitere Erkrankung könnte einen wichtigen Teil der Beschwerden erklären) Also ist man erst einmal weiter arbeitsunfähig bis die weiteren Untersuchungen durchgeführt und eventuell behandelt wurden? Wie wirkt sich das auf die Leistungsfähigkeit aus? Im Grunde genommen kann ja nicht genau festgestellt werden, ob man weiter voll leistungsfähig, eingeschränkt leistungsfähig oder gar nicht mehr leistungsfähig ist. Wie wird es in diesem Fall gehandhabt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2021 | 10:19

Hallo Ahorn,

so pauschal lässt sich so etwas aus der Ferne immer schwer beurteilen.

Grundsätzlich ist es aber so - wie auch Paul bereits ausgeführt hat - dass nach Abschluss der Rehabilitation Ihr behandelnder Arzt darüber entscheidet, ob Sie arbeitsunfähig sind oder nicht.

Inwiefern sich aus einer weiteren Erkrankung, die während Ihrer Teilnahme an der Rehabilitationsleistung festgestellt wurde, ein kassenärztlicher Behandlungsbedarf oder sogar ein erneuter Reha-Bedarf ergibt, kann nur in jedem konkreten Einzelfall von Ihren behandelnden Ärzten ganz indivieduell eingeschätz werden. Sollten sich aufgrund der neuen Erkennktnisse zu Ihren geänderten Gesundheitszustand Indizien ergeben, die eine über die kassenärztliche Behandlung hinausgehende vorzeitige Reha erneut erforderlich machen, dann können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt einen neuen Reha-Antrag stellen. Dieser wird dann durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger entsprechend geprüft und beschieden.

1 Antworten

Paulam 20.01.2021 | 06:18
Dein Hausarzt vor Ort, wenn du wieder zurück bist, entscheidet, ob du dann noch weiter krank geschrieben bist. Wenn während der Reha eine zweit Erkrankung aufgetreten ist, dann kann die Selbstverständlichkeit noch behandelt werden und sollte die zur Arbeitsunfähigkeit führen, wird es mit Sicherheit zur Krankschreibung führen. Unter Umständen kann man sogar eine zweite Reha beantrag auf die zweite Erkrankung und dann wird. Die Leistungsfähigkeit neu bewertet. War ganz aktuell bei meiner Freundin sie hatte Brustkrebs und hatte schon die Reha, wo sie danach zur Arbeit gehen sollte. Aber irgendwie hatte sie immer Atemnot, obwohl sie laut aller Berichte ok war. Sie war voll Leistungsfähig aus der Reha entlassen, aber doch noch bisschen AU. Es stellte sich dann raus, das sie eine Lungenmetastase hatte, wieder die ganze Behandlung und Reha und volle EMR für 3 Jahre. Damit wollte ich nur sagen, das jede neue Erkrankung nach der Behandlung neu wieder bewertet werden kann, es eine neue Reha geben kann usw.
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