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Experten-Antwort

Reha Entlassungsmitteilung zwangsläufig an Arbeitgeber?

von Altenpfleger14.08.2019 | 00:56
836 Ansichten
6 Antworten

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Meine Chefin will unbedingt meine Entlassungsmitteilung nach meiner 3 wöchigen Reha sehen! Sie meint die wäre direkt für Sie ausgestellt! Vor Beginn der Reha habe ich mir extra von der Rentenversicherung ein neutrales Schreiben für den Arbeitgeber anfertigen lassen, wo nur der Zeitraum aufgeführt war, nicht der Ort und Name der Rehaklinik, da ich keines Falls möchte, dass sich daraus Rückschlüsse auf das Krankheitsbild schließen lassen! Denn unsere Chefin ist ohne jeden Skrupel. Sowie sie auch nur das kleinste weiß geht sie, insbesondere bei Krankheiten über alle Bereiche und macht denjenigen schlecht ohne Ende, dichtet auch immer noch unglaubliche Gemeinheiten dazu, und hetzt gegen den erkrankten Arbeitnehmer! Schweigepflicht-und Datenschutzgesetze gibt es in unserem Haus nicht!!! Habe ich ein Recht darauf, dass die Rentenversicherung mir für meinen Arbeitgeber eine Bestätigung schreibt, auf der nur der Beginn und Ende der Reha vermerkt ist, und dass ich durchgängig teil genommen habe? Nicht aber der Ort und Name der Klinik und auch nicht das Ergebnis der Rehabilitationsleistung? Müsste mein Arbeitgeber das dann akzeptieren? Gibt es ein Gesetz dazu? Vielen Lieben Dank für Hinweise!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Bund/_pdf/G9309.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Aussage von Berater kann ich nur zustimmen.

Andere Daten zu ärztlichen Befunden, zur Diagnostik, zu therapeutischen Maßnahmen und zum Behandlungsergebnis fallen unter das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Altenpflegeram 21.08.2019 | 00:35
Leider beantwortet das Formular meine Frage nicht wirklich! Meine Frage war: Muss mein Arbeitgeber die neutrale Bescheinigung der DRV mit den Beginn- und Entlassungsdaten der Reha und der Bescheinigung meiner Teilnahme am Ende der Reha akzeptieren? Da darauf nicht, wie auf der "Entlassungsmitteilung" der Klinik Ort und Klinik genannt sind, wodurch sich Rückschlüsse auf mein Krankheitsbild schließen ließen? Habe ich ein Recht auf Datenschutz? Herzlichen Dank für eine Antwort!
Altenpflegeram 21.08.2019 | 09:44
Vielen Dank für den Hinweis auf den § !!!
Berateram 21.08.2019 | 05:19
Natürlich muss der Arbeitgeber die genannte Bescheinigung akzeptieren. Warum wohl, ist diese entsprechend neutral gehalten?
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