Hallo Xenia,
trotz Ihrer Entlassung aus der Rehabilitationsmaßnahme mit der Prognose 3-6 Monate AU können Sie grundsätzlich arbeiten gehen. Die Reha-Prognose ist keine bindende Krankschreibung, sondern eine Einschätzung.
Wir empfehlen Ihnen aber bei dieser Konstellation, Ihren Hausarzt aufzusuchen, zwecks Erteilung einer Arbeitsfähigkeitsbescheinigung. Bei dieser Gelegenheit können Sie Ihre gesundheitliche Situation auch zusätzlich mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass allerdings Leistungen, die möglicherweise nach Entlassung aus der Reha noch zustehen könnten, wie zum Beispiel Krankengeld bei Arbeitsaufnahme automatisch enden.
Bei weitergehenden, offenen Fragen hierzu, empfehlen wir Ihnen, Ihren Leistungsträger zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung