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Experten-Antwort

Reha entlässt mich mit 3-6 Monate AU und anschließender erneuten Reha muss ich das so machen

von Xenia24.02.2026 | 14:39
223 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach erfolgreicher Reanimation wurde ich in eine Neuro Reha geschickt. Der alptraum einer Rehaklinik. Neuropsychologin sagt mir alles gut sie können wieder arbeiten sie sind austherapiert und Chefarzt sagt mir 3-6 Monate AU und anschließender Reha so werde ich entlassen. Mir geht’s gut und ich möchte wieder arbeiten . Darf ich das ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Xenia,

 

trotz  Ihrer Entlassung aus der Rehabilitationsmaßnahme mit der Prognose 3-6 Monate AU können Sie grundsätzlich arbeiten gehen. Die Reha-Prognose ist keine bindende Krankschreibung, sondern eine Einschätzung.

 

Wir empfehlen Ihnen aber bei dieser Konstellation, Ihren Hausarzt aufzusuchen, zwecks Erteilung einer Arbeitsfähigkeitsbescheinigung. Bei dieser Gelegenheit können Sie Ihre gesundheitliche Situation auch zusätzlich mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.

 

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass allerdings Leistungen, die möglicherweise nach Entlassung aus der Reha noch zustehen könnten, wie zum Beispiel Krankengeld bei Arbeitsaufnahme automatisch enden.

 

Bei weitergehenden, offenen Fragen hierzu, empfehlen wir Ihnen, Ihren Leistungsträger zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Jaam 24.02.2026 | 14:44
Ja, das dürfen Sie auf jeden Fall ohne Konsequenzen, wenn Ihr Gestaltungsrecht nicht durch KK oder AfA eingeschränkt wurde. Ansonsten müssten Sie das mit KK/AfA klären. Die Rehaklinik gibt nur eine Empfehlung ab und keine verpflichtende Vorgehensweise
Nur zuam 24.02.2026 | 14:45
Natürlich dürfen Sie arbeiten, das verbietet Ihnen niemand. Außer Ihr Arbeitgeber lässt zum Beispiel durch einen Betriebs- oder Amtsarzt feststellen, dass Sie für Ihre Arbeit nicht mehr arbeitsfähig sind (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und fff. Schutz von Kollegen und Kunden). Wenn Sie unbedingt Ihr Leben auf's Spiel setzen wollen und gegen den Rat eines vermutlich qualifizierten Chef-Arztes handeln wollen, nur zu. Der Friedhof ist voll von Menschen, die meinten, ohne sie ginge die Welt unter.
???am 24.02.2026 | 14:47
Er will doch wieder arbeiten und ist damit aus dem Leistungsbezug heraußen, wozu also die KK fragen. Ich würde aber den Hausarzt/behandelnden Facharzt fragen was der dazu meint.
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