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Experten-Antwort

Reha evtl EM -wie Leistungsfallberücksichtigung ?

von Apa10.12.2012 | 00:36
2375 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten und Fachinformierte Hallo an Klaus-Peter Ich muß mich leider früh genug um die Abwicklungen in der nahen Zukunft kümmern, daher wende ich mich an Sie Ich 9/52 hatte schon Hilfe und Tips dankend erhalten und viel, viel in diesem Forum gelesen und auch die Voraussetzungen aufgrund der guten Erklärungen verstanden, aber weiß bei mir akt. doch nicht weiter. Für das notwendige Hintergrundwissen meiner div,Fragen wird der Beitrag etwas länger, ich hoffe das ist OK ? Sie baten auch immer um det. Angaben bei indiv.Fragen. Ich im KG Bezug werde ich bis anfang neuen Jahr eine Reha beantragen müssen, es ist med. möglich, dass diese abgelehnt wird und direkt umgewandelt wird mit Hinweis Rentenantrag zu stellen. Leistungsfall je nach Auslegung DRV a) 09/08 (orthop. Reha Diagn.A erste Reha meines Lebens akt. in Therapien) oder b) 09/09 Diagn B , noch in Therapie latent vorhanden oder c) 03/10 KKH ( Diagn C) -oder d) sogar erst evtl.Antragstellung? Diagnosen A + C bedingen inzwischen u.a. auch Wegeunfähigkeit, ( Gdb 100, aG,B seit 5/11 /rückwirkend : ab 08- GdB 40 / ab 09 GdB 60 ) A hat sich massiv verschlechtert, mit Funktionsstörungen - C ist irreversibel, chronisch fortschreitend, muß aber seit ca Anfang 2000 schon vorgelegen haben, da ab dieser Zeit Beinträchtigen autraten, sich verstärkten aber nicht eruiert werden konnten, erst durch Notfalleinlieferung 3/10 KKH wurde Krankheit erkannt und diagnostiziert.( Stufe 3 von 4 fortschreitend) Beeinträchtigungen diesbezüglich waren auch in den Rehas vorhanden, wurden anderen Vermutungen zugeschoben. Bei evtl. Gewährung EM ab Antragsstellung der Reha oder danach mit og. Leistungsfallmöglichkeit habe ich hier erfahren, dass für die Zeit bis 60 J Zurechnungszeiten eingerechnet werden, die Zahlungen ALg1 ( Insolvenz d AG) + KG schlagen erst ab Altersrente in die Berücksichtigung. Ich weiß, dass ich mit dem GdB und Alter ab 4/13 SBrente beantragen kann. Diese beinhaltet aber Abzug von 10,8 %. Eine Bewilligung EM ab ca gleichem Zeitraum wäre mit max 9% auf Dauer behaftet, ab Wandlung mit 63 + 6 in SBR kämen die Punkte ab Leistungsfall bis Beginn EMR jedoch wieder hinzu. Sicher werde ich Probeerrechnungsbogen anfragen, aber es würde meine wochenlangen Überlegungen schon helfen, was nach objekt.Sicht und Ihrem Wissen bez. ZurechnungspunktenZugangsfaktoren, Abschlägen Ihrer Meinung nach wohl besser für mich sein könnte. Zumal die letzten 3 Jahre wohl gemindert sind, da hier nur KG und ALG1 bezahlt wurden. D.h. nur 80 % meines vorherigen Bruttogehaltes wohl anerkannt sind?? Und ich weiß nicht ob mir die DRV 4 EM Proberechnungen mit entspr. Auswirkungen auf danach folgendenen 4 SBR Rechnungen machen würde ??? Beim Vorsprechen der Rentenberatung bekam ich nur die Auskunft "Sie haben doch genug garbeitet, sie erhalten auf jeden Fall Rente egal welche " Hm. Ich arbeite seit meinem 17. Lebensjahr fast immer voll in VZ. Als Überblick: 1969 bis Geburt 1.Kind ( 1973 )VZ, dann 8 Mon halbtags, dann wieder VZ ab 1974 bis Geburt 2. Kind 1984 - Pause, ab 1987 TZ ¾ – 1998, ab 1999 VZ . Fragen 1. SBR oder EM vorteilhafter auf Dauer – bin ja schon 60? sehe aber in SBR finz.Nachteile ? ( Gutachten brauche ich keinesfalls zu scheuen, bin mit Krankheit C sauerstoffpflichtig bis 07/12 – 12 std/Tag , seither 08/12 ca 16 Std) 2. Möglichkeit Evtl.Rehaablehnung widersprechen, da ich diese wirklich brauche ( ( ( Danke an Klaus Peter bez.Disporecht ) 3. Ist es schädlich für mich, dass ich 09/10 – 7/12 mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellte, Arbeit suchte ,das Leistungsvermögen ignorierte , besser gesagt nicht wahrhaben wollte? 4. Welcher Leistungsfalltermin käme evtl. ( nat. ohne Gewähr) in Betracht ? 5. Je früher Leistungsfall-Anerkennung evtl. ab 9/08 ? schon -desto bessere Pkt.+ Zugangsfaktor, da danach bezahlte Beiträge ALG1 und KG ja geminderte Werte sind ? 6. Falls EMR gewährt wird, ich bis Änderung in SBR versterben sollte, ist dann sichergestellt, dass die Witwerrente dann mit den noch hinzukommenden Punkten Zahlung ALG1 und KG von Leistungsfall bis EMR-Zahlung automat. Korrekt berücksichtigt wird ? 7. Kann es aber auch passieren, dass EM selbst auch rückwirkend auf den Leistungsfall bewilligt wird und somit Erstattungsansprüche ausgeglichen werden müssen? Dies würde ja nicht zu Anrechnungspunkten bei SBR dann mehr führen ? Sehr komplexe Fragen, daher DANKE für die Zeit und Mühe im Voraus Apa

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.12.2012 | 17:56

Eine Beantwortung Ihrer sehr komplexen bzw. umfassenden Fragen ist in diesem Forum so nicht möglich. Es können doch keine Aussagen zu evtl. 4 verschiedenen Leistungsfällen (Versicherungsfall) mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen getroffen werden. Dies ist schon in der Theorie zu viel. Das Ganze ist leider kein Wunschkonzert. Nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger setzt doch zu gegebener Zeit den Leistungsfall fest . Ausgehend von diesem Leistungsfall wird dann geprüft, welchen Rentenanspruch Sie haben. Sie haben also nicht viele Möglichkeiten. Grundsätzlich sollten Sie sich unbedingt persönlich in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Im persönlichen Gespräch kann man sehr wohl die eine oder andere Konstellation durchsprechen bzw. auch die entsprechenden Berechnungen hierzu machen. Auch erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie überhaupt etwas günstiger gestalten können.

Experten-Antwortam 11.12.2012 | 16:33

Was nützen Ihnen Einschätzungen, wenn in der Realität was ganz anders passiert. Aufgrund meiner Erfahrungen aus der täglichen Praxis kommt eine rückwirkende Feststellung des Leistungsfalles durchaus mal vor. Ob das in Ihrem Einzelfall so wird, wie Sie sich das vorstellen, lasse ich weiterhin offen. Die Entscheidung erfolgt zu gegebener Zeit. Eine EM-Rente kann auch rückwirkend bewilligt werden. Auch diese Entscheidung ist offen. Bei der Hinterbliebenrente liegt ein neuer Leistungsfall vor (Leistungsfall des Todes). Selbstverständlich werden alle Beitragszahlungen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Ob jetzt im nachhinein die ALG Meldung schädlich war, kann und möchte ich nicht bewerten. Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass man Ihnen in der „Außenstelle“ fast nichts erläutert hat. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte nochmals an diese „Außenstelle“.

5 Antworten

Apaam 10.12.2012 | 20:02
Hallo Experte ich entschuldige mich nochmals, dass mein Beitrag so lang wurde. Aber ich hatte hier gelesen, dass ohne det.Hintergrund keine Antworten gegeben werden könnten. Ja das habe ich ja befürchtet, dass gezielte Beantwortung zu komplex wird. Ja mir ist klar, dass dies kein Wunschkonzert ist, dies ist es auch für mich überhaupt nicht, ich wäre viel lieber aktiv und würde arbeiten, als nun im Haus kaum bewegungsfähig gefesselt zu sein und auch hier nichts mehr bewältigen zu können. Bei der Außenstelle war ich ja schon, wie o.a. Ergebnis : „ bin dumm wie vorher“ Klar ebenfalls, es kommt auf DRV an, wie entschieden wird - ich nagele hier niemanden fest Meine generelle Frage bezieht sich jedoch darauf – aufgrund Ihrer Erfahrung mit der Abwicklung- • ob überhaupt rückwirkender Leistungsfall in Frage kommt, wenn evtl. ja, welche Daten wären im Hinblick meiner Daten evtl. relevant ( immer ggfs ) • ob evtl. sogar Bewilligung (Zahlung ) EM rückwirkend erklärt werden könnte – was ich gar nicht wollte, welche Daten könnten in Frage kommen • Würden bei Hinterbliebenenrente die Beiträge ab Leistungsfall bis evtl.EM-Bewilligung korrekt autom. hinzugerechnet werden - ich kann das ja nicht mehr prüfen • War die ALG Meldung schädlich Für Ihre EINSCHÄTZUNGEN wäre ich sehr, sehr dankbar, da ich hilflos diesen Fragen gegenüberstehe und bei der Außenstelle eben „fast nichts“ erläutert bekam. Vielen, Dank Apa
Apaam 10.12.2012 | 20:02
Hallo Experte ich entschuldige mich nochmals, dass mein Beitrag so lang wurde. Aber ich hatte hier gelesen, dass ohne det.Hintergrund keine Antworten gegeben werden könnten. Ja das habe ich ja befürchtet, dass gezielte Beantwortung zu komplex wird. Ja mir ist klar, dass dies kein Wunschkonzert ist, dies ist es auch für mich überhaupt nicht, ich wäre viel lieber aktiv und würde arbeiten, als nun im Haus kaum bewegungsfähig gefesselt zu sein und auch hier nichts mehr bewältigen zu können. Bei der Außenstelle war ich ja schon, wie o.a. Ergebnis : „ bin dumm wie vorher“ Klar ebenfalls, es kommt auf DRV an, wie entschieden wird - ich nagele hier niemanden fest Meine generelle Frage bezieht sich jedoch darauf – aufgrund Ihrer Erfahrung mit der Abwicklung- • ob überhaupt rückwirkender Leistungsfall in Frage kommt, wenn evtl. ja, welche Daten wären im Hinblick meiner Daten evtl. relevant ( immer ggfs ) • ob evtl. sogar Bewilligung (Zahlung ) EM rückwirkend erklärt werden könnte – was ich gar nicht wollte, welche Daten könnten in Frage kommen • Würden bei Hinterbliebenenrente die Beiträge ab Leistungsfall bis evtl.EM-Bewilligung korrekt autom. hinzugerechnet werden - ich kann das ja nicht mehr prüfen • War die ALG Meldung schädlich Für Ihre EINSCHÄTZUNGEN wäre ich sehr, sehr dankbar, da ich hilflos diesen Fragen gegenüberstehe und bei der Außenstelle eben „fast nichts“ erläutert bekam. Vielen, Dank Apa
Apaam 10.12.2012 | 20:08
ENTSCHULDIGUNG habe versehentlich doppelt gepostet ?? bekomme dies nicht korrigiert Tut mir leid Apa
KSCam 11.12.2012 | 18:03
Wenn Sie das alles in jedweder Konstellation durchgerrechnet haben wollen und so erklärt, dass man es auch versteht und nachvollziehen kann, sollten Sie einen privaten Rentenberater engagieren - der rechnet Ihnen - für teures Geld - jede Variante durch. Das ist weder im Forum noch in der Außenstelle mit maximal 30 minütiger Gesprächstaktung möglich. Kaum ein Berater hat die Zeit 4 Varianten eines möglichen Leistungsfalles in epischer Breite durchzukauen. Abgesehen davon, dass man wenn es um EM Renten geht als Berater nie weiß, welchen Leistungsfall die Ärzte festlegen......
Apaam 11.12.2012 | 22:03
Dann danke ich nochmals für die Mühe und Zeit, die Sie sich dennoch für mich genommen haben. Auch wenn es bei mir doch zu diffizil und zuviele Eventualitäten gibt, was ich ja nachvollziehen kann, helfen Ihre Hinweise und Tips generell allen Usern und auch mir immer wieder und sind interesssant nachzulesen. DANKE für dieses Forum und Ihre Mühe die Sie alle uns in diesem Bereich "Unbedarften" widmen. Apa
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