Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEine Beantwortung Ihrer sehr komplexen bzw. umfassenden Fragen ist in diesem Forum so nicht möglich. Es können doch keine Aussagen zu evtl. 4 verschiedenen Leistungsfällen (Versicherungsfall) mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen getroffen werden. Dies ist schon in der Theorie zu viel. Das Ganze ist leider kein Wunschkonzert. Nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger setzt doch zu gegebener Zeit den Leistungsfall fest . Ausgehend von diesem Leistungsfall wird dann geprüft, welchen Rentenanspruch Sie haben. Sie haben also nicht viele Möglichkeiten. Grundsätzlich sollten Sie sich unbedingt persönlich in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Im persönlichen Gespräch kann man sehr wohl die eine oder andere Konstellation durchsprechen bzw. auch die entsprechenden Berechnungen hierzu machen. Auch erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie überhaupt etwas günstiger gestalten können.
Was nützen Ihnen Einschätzungen, wenn in der Realität was ganz anders passiert. Aufgrund meiner Erfahrungen aus der täglichen Praxis kommt eine rückwirkende Feststellung des Leistungsfalles durchaus mal vor. Ob das in Ihrem Einzelfall so wird, wie Sie sich das vorstellen, lasse ich weiterhin offen. Die Entscheidung erfolgt zu gegebener Zeit. Eine EM-Rente kann auch rückwirkend bewilligt werden. Auch diese Entscheidung ist offen. Bei der Hinterbliebenrente liegt ein neuer Leistungsfall vor (Leistungsfall des Todes). Selbstverständlich werden alle Beitragszahlungen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Ob jetzt im nachhinein die ALG Meldung schädlich war, kann und möchte ich nicht bewerten. Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass man Ihnen in der „Außenstelle“ fast nichts erläutert hat. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte nochmals an diese „Außenstelle“.
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