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Zur Experten-Antwort springenHallo Birgit,
da Sie ja bereits Rücksprache mit Ihrem Rentenversicherungsträger gehalten haben, empfehlen wir Ihnen einen erneuten Antrag - diesmal auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - zu stellen. Ihr zuständiger RV-Träger hat Ihnen bereits mitgeteilt, dass ein neuer vollständiger Antrag zu stellen ist. Sie haben eine Anschlußheilbehandlung abgebrochen. Diese hätte mit Kurzantrag im Falle einer Corona-Infektion und der daraus resultierenden Unterbrechung/Abbruch nochmal neu beantragt werden können. Dieser Kurzantrag wurde ihnen von der Reha-Einrichtung nicht ausgehändigt, da sie nicht aufgrund einer Corona-Erkrankung Ihre AHB abgebrochen haben, sondern aufgrund anderer Gründe. Bei der erneuten Antragstellung vermerken Sie auf dem Antrag "Eilfall" oder lassen ihn über Ihre Krankenkasse weiterleiten, die den Antrag mit "Eilfall" kennzeichnet. Eine erneute Aufnahme sollte dann auch nicht mehr so lange dauern.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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