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Reha für ein Kind?

von Mum10.06.2017 | 22:52
716 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich las von der Möglichkeit, ein asthmakrankes Kind in Reha zu geben, Meine Fragen: Ich verstehe nicht, wann Krankenkasse/wann Rentenversicherung zuständig ist? Man sagte mir, dass ein Antrag über die Krankenkasse besser sei, weil die keine Budgetgrenze hat und deswegen sowas bewilligt. Ist denn das Budget bei der Rentenversicherung schon jetzt aufgebraucht (ist ja erst Juni)? Gibt es Altersgrenzen für eine Kinderreha (Kind ist 9)? Wie sind die Regeln für eine Begleitung des Kindes? Hat hier jemand Erfahrungen/Tipps für gute Kliniken? Ich freue mich auf Ihre Tipps.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mum,

bei Kinderrehabilitationsleistungen sind die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich gleichrangig zuständig d.h. der Träger, bei dem Sie den Antrag stellen, ist auch für die weitere Bearbeitung zuständig.

Die Bewilligung der Leistung hängt nicht von einer Budgetgrenze ab sondern davon, ob die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.

Grundsätzlich ist die Altersgrenze bei einer Kinderreha das 18. Lebensjahr. Darüber hinaus können jedoch auch Kinder bis zum 27. Lebensjahr berücksichtigt werden, wenn spezielle Voraussetzungen vorliegen z.B. wenn ein Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, d.h. bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag, wird grundsätzlich die Begleitung durch eine Person als erforderlich angesehen. Bei Kindern nach dem vollendeten zehnten Lebensjahr kommt die Kostenübernahme nur aus medizinischen Gründen in Betracht.

3 Antworten

Klugpuperam 11.06.2017 | 13:04
Gehen Sie einfach in die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle und stellen all' die Fragen, die Sie zu dem Thema haben. Für das Forum ist es recht viel.
Rentensputnikam 11.06.2017 | 14:05
Herz1952am 11.06.2017 | 14:31
Hallo Mum, also, für Kinder Rehas ist eigentlich auch die RV zuständig. Man gewährt diese Rehas deshalb, dass sich die Krankheit entweder bessern lässt, oder zumindest sich nicht verschlimmert, so dass in Zukunft eine Erwerbsminderung unwahrscheinlicher ist. Den Antrag können Sie getrost bei der Krankenkasse stellen, diese macht dann das weitere. Sie bekommen dann entweder einen Antrag für eine "Kassen-Reha" oder - was wahrscheinlich ist - einen Antrag für die RV-Reha. Die Altersgrenze liegt allgemein für die Begleitung durch einen Erwachsenen bei 12 Jahren. Diese ist sogar erwünscht, wenn, wie in Ihrem Fall eine Erkrankung vorliegt, die die Eltern auch zu Hause mit begleiten müssen, damit diese auch die Verhaltensregeln kennen, bzw. gemeinsam mit dem Kind zu hause "weiterarbeiten" können. Kliniken, die am besten geeignet sind, liegen im allgemeinen auf den Nordseeinseln. Googlen Sie einfach mal, bzw. fragen Sie die Krankenkasse. Alles gute für Sie und Ihr Kind.
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