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Experten-Antwort

Reha für psychisch kranke Menschen (RPK)

von Rita05.10.2017 | 07:32
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, mein Sohn befindet sich zurzeit in einer 6-wöchigen Reha. Dort wurde ihm nun eine Reha für psychisch kranke Menschen (RPK) empfohlen. Wie ist denn hier genau der Ablauf? Wie lange dauert eine solche Maßnahme? Wird dies in Form einer Tagesklinik angeboten oder ist das stationär? Wohnort nah? Muss er dafür einen Antrag zur Teilhabe stellen? Wie sieht denn die finanzielle Unterstützung der DRV aus? Aus dem Krankengeldbezug ist er in ein paar Tagen raus und er bekäme Arbeitslosengeld. Besten Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita,

die Beantwortung Ihrer Frage ist nicht ganz einfach, weil es hier sehr unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Diese hängen vom Bundesland ab, in dem man wohnt, weil die heimatnahe Einrichtung gesucht wird, die für die individuelle Problematik aussichtsreich erscheint.

RPK-Leistungen bestehen zum einen aus einer medizinischen, zum anderen aus einer beruflichen Phase. Während die medizinische Phase die Diagnostik und Therapieplanung als auch die Erprobung der Fähigkeiten wie Regelmäßigkeit, Konzentration, Ausdauer, Selbstvertrauen, Kontaktverhalten sowie die Belastungserprobung umfasst, erfolgt in der anschließenden beruflichen Phase die Arbeitserprobung. Hierbei werden die Rehabilitanden - entsprechend ihrer Eignung und Fähigkeiten - in vor Ort befindliche Betriebe oder soziale Werkstätten vermittelt. Die mediz. und beruflichen Phasen können Sie mit jeweils 6 Monaten ansetzen.

Für Minderjährige und noch nicht im Berufsleben angekommene wäre die Krankenkasse zuständig. Wir gehen mal davon aus, dass die DRV zuständig ist, weil Ihr Sohn sich bereits im Erwerbsleben befindet. Deshalb ist Ziel dieser RPK-Leistungen die Wiedereingliederung der Rehabilitanden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Aber auch die Eingliederung in geschützte Einrichtungen wie z. B. Selbsthilfefirmen kann Ergebnis einer solchen Leistung sein. Für die Krankenkassen kann die Zielrichtung eine andere sein und insoweit auch das Reha-Konzept abweichen.

Versuchen Sie bitte nochmal den Reha-Berater in der Klinik direkt dazu anzusprechen. Ansonsten empfehlen wir den direkten Kontakt zum zuständigen RV-Träger. Es gäbe dazu noch eine ellenlange Liste an Rückfragen die wir dazu hätten. Deshalb mögen diese kurzen Informationen erst einmal weiterhelfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 05.10.2017 | 08:44
"Wie ist denn hier genau der Ablauf? Wie lange dauert eine solche Maßnahme? Wird dies in Form einer Tagesklinik angeboten oder ist das stationär? Wohnort nah?" -> Kommt immer auf den Einzelfall, z.B. auf den Wohnort, an. "Muss er dafür einen Antrag zur Teilhabe stellen?" -> Ja. "Wie sieht denn die finanzielle Unterstützung der DRV aus?" -> Nach Ihren Angaben besteht Anspruch auf Übergangsgeld. "mein Sohn befindet sich zurzeit in einer 6-wöchigen Reha. Dort wurde ihm nun eine Reha für psychisch kranke Menschen (RPK) empfohlen." -> Das sinnvollste wäre wohl, wenn Ihr Sohn diese Fragen mit dem bespricht, der die Empfehlung ausgesprochen hat bzw. dem Sozialdienst der Klinik. Außerdem sollte er sich gleich die Kontaktdaten der in Frage kommenden RPK-Einrichtung geben lassen.
Süßmutham 05.10.2017 | 07:38
Sind sie die Mutter oder der Vater? Am besten sie gehen mit in die RPK.
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