Hallo Rita,
die Beantwortung Ihrer Frage ist nicht ganz einfach, weil es hier sehr unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Diese hängen vom Bundesland ab, in dem man wohnt, weil die heimatnahe Einrichtung gesucht wird, die für die individuelle Problematik aussichtsreich erscheint.
RPK-Leistungen bestehen zum einen aus einer medizinischen, zum anderen aus einer beruflichen Phase. Während die medizinische Phase die Diagnostik und Therapieplanung als auch die Erprobung der Fähigkeiten wie Regelmäßigkeit, Konzentration, Ausdauer, Selbstvertrauen, Kontaktverhalten sowie die Belastungserprobung umfasst, erfolgt in der anschließenden beruflichen Phase die Arbeitserprobung. Hierbei werden die Rehabilitanden - entsprechend ihrer Eignung und Fähigkeiten - in vor Ort befindliche Betriebe oder soziale Werkstätten vermittelt. Die mediz. und beruflichen Phasen können Sie mit jeweils 6 Monaten ansetzen.
Für Minderjährige und noch nicht im Berufsleben angekommene wäre die Krankenkasse zuständig. Wir gehen mal davon aus, dass die DRV zuständig ist, weil Ihr Sohn sich bereits im Erwerbsleben befindet. Deshalb ist Ziel dieser RPK-Leistungen die Wiedereingliederung der Rehabilitanden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Aber auch die Eingliederung in geschützte Einrichtungen wie z. B. Selbsthilfefirmen kann Ergebnis einer solchen Leistung sein. Für die Krankenkassen kann die Zielrichtung eine andere sein und insoweit auch das Reha-Konzept abweichen.
Versuchen Sie bitte nochmal den Reha-Berater in der Klinik direkt dazu anzusprechen. Ansonsten empfehlen wir den direkten Kontakt zum zuständigen RV-Träger. Es gäbe dazu noch eine ellenlange Liste an Rückfragen die wir dazu hätten. Deshalb mögen diese kurzen Informationen erst einmal weiterhelfen.