Ich beantworte mal ihre zweite Frage zuerst:
- Die Einladung zur Reha-Maßnahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich von der Reha-Klinik. Falls Sie einen anderen Beginn der Maßnahme wünschen, setzen Sie sich daher mit der Klinik in Verbindung, um einen anderen Termin zu vereinbaren.
Nun zu Ihrer ersten Frage:
- Wenn Sie die Behandlung in einer anderen Klinik wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung. Falls möglich, geben Sie die von Ihnen gewünschte Klinik an, damit geprüft werden kann, ob die Durchführung der Reha-Maßnahme in der von Ihnen gewünschten Klinik möglich ist.