Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha genehmigt, trotzdem Klinik über Krankenhauseinweisung möglich?

von sally07.07.2020 | 17:18
586 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Schönen guten Tag, gerade bin ich ein wenig überfordert, da ich mich überhaupt nicht mit Kuren, Rehas etc. auskenne. Meine Krankenkasse befahl mir einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen bei der DRV zu stellen, also habe ich mich dem gefügt. Nun wurde dies genehmigt - etwas verwundert war ich, dass ich direkt eine Klinik zugewiesen bekommen habe, welche generell nicht wirklich auf meine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Das ist aber wiederum ein anderes Thema. Auf Grund meiner Lebensituation würde ich eine Teilstationäre Behandlung, sobald die aktuellen COVID-19 Maßnahmen dies zulassen, absolut bevorzugen. Auch meine behandelden Ärzte/Therapeuten halten dies für weitaus sinnvoller. Es geht um eine Behandlung psychischer Erkrankungen. Meine Wunschklinik scheint nicht von der DRV getragen zu werden, auf der Website konnte ich lesen, dass eine Krankenhauseinweisung benötigt werden würde. Tatsächlich habe ich eine solche von meinem Therapeuten schon bekommen, um mich bei einer Klinik anzumelden - was durch Corona nicht geschehen ist. Leider sehe ich auch keine Alternative zu dieser Klinik, Sie ist die einzige im näheren Umfeld, im etwas weiteren die einzige mit teilstationärem Angebot. Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich der DRV mitteilen, dass die angebotene Klinik nicht meinen Bedürfnissen entspricht bzw. dass dies auch keine in meinem Umkreis tut, und stattdessen darauf verweisen, dass ich mit Krankenhauseinweisung gern das Angebot einer Klinik nutzen möchte, welche nicht von der DRV getragen wird? Ich werde mich morgen auch noch einmal telefonisch bei der Klinik erkundigen, gerade bin ich nur ratlos und weis nicht, wie ich weiter vorgehen kann/soll. Vielen Dank schon einmal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Sally,

die Auswahl der Klinik wird nach bestimmten Kriterien erfolgt sein. Die Entscheidung, ob auch eine andere Klinik in Betracht kommt, kann ausschließlich über die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Fraukeam 08.07.2020 | 07:47
Auf jeden Fall können sie stationär in eine Klinik gehen, wenn das vom Arzt befürwortet wird. Nur falls es um die Frage einer Erwerbsminderungsrente geht, sind sie da eben falsch. Dann müssten Sie vermutlich hinterher noch die allgemeine Reha machen. Bei mir allerdings war es vor langen Jahren so, dass ich wegen Neurologie in einer Akutklinik war, dort eine Krebsdiagnose erhielt und dann insgesamt 7 Wochen in Krankenhäusern. In dieser Situation stellte ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente, und bekam die Aufforderung zur Reha. Ich war am Ende und konnte einfach nicht schon wieder weg von zu Hause. Mein Neurologe riet mir, dies ganz offen an die Rentenversicherung zu schreiben und auf die vielen vorliegenden Berichte zu meinen schweren Erkrankungen hinzuweisen. Mir ist dann tatsächlich die Reha erlassen worden,ich bin ohne berentet worden. Es kommt also auch darauf an...Eine Reha wegen Rentenantrag ist schon was anderes als eine medizinische Akutbehandlung im Krankenhaus. Im Einzelfall kann man dennoch verhandeln.
LMam 08.07.2020 | 12:27
Achtung: Da Aufforderung/Befehl zum Rehaantrag erfolgt ist, muss die KK bei Änderungswünschen zustimmen, wenn man Krankengeld und -versicherung nicht riskieren möchte.
sallyam 10.07.2020 | 13:43
Vielen Dank an alle für die Antworten. Ich werde mich um einen Termin bei der DRV bemühen, um das Ganze einmal persönlich bzw. telefonisch zu besprechen. Viele Grüße & ein schönes Wochenende
Ähnlicham 11.07.2020 | 01:07
Wie wäre es wenn in der Wartezeit auf den DRV Termin mit der Krankenkasse gesprochen wird? Sie haben eine Krankenhauseinweisung slso wäre der Kostnträger ihre KK. Ihre KK forderte sie auf einen Rehaantrag zu stellen. Da wäre der Kostenträger die DRV. Sie kommen um das Gespräch mit ihrer KK nicht rum.
Paulam 11.07.2020 | 12:53
Hallo Sally, vereinfach gesagt: der DRV wird es wohl ziemlich egal sein, ob sie die Reha wollen oder nicht. Aber: der Krankenkasse wird es nicht egal sein..jedenfalls nicht, falls sie Krankengeld leistet. Deswegen kann es unter Umständen zur Streichung des Krankengeldes führen, wenn sie es nicht mit der Krankenkasse besprechen. Jedoch weiß auch die Kasse, das es mehr Sinn macht, erst die Akutklinik zu besuchen, dann die Reha. Deshalb dürfte ein Aufschub der Rehamassnahme, bis zum Ende des Klinikaufenthalts, gar kein Problem sein, sofern Ärzte das auch so befürworten. Für die Rehastätte haben sie, ebenso wie für die Akutklinik, ein freies Wahlrecht. Das heißt, sie können sich in Ruhe auch eine Rehaklinik aussuchen, die ihnen zusagt. Sofern diese ihrer Indikation entspricht und es die Notwendigen Kooperationsverträge mit der DRV gibt, steht einer freien Wahl der Rehastätte nichts im Wege
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026