Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha Genehmigung ablehnen

von Sandra27.08.2014 | 11:46
2008 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Forum, ich bin seit 2 Wochen im Krankengeld und hatte zu Beginn meiner Arbeitsunfähigkeit einen Rehaantrag gestellt. Dieser wurde auch genehmigt, da ich mich aber z.Zt. in meinem häuslichen Umfeld gut zurecht finde und hier Stabilität habe und mir ein 6 wöchiger psychosomatischer Kuraufenthalt nicht gut tuen würde, frage ich mich, was paasiert wenn ich die Reha absage und lieber weiter in meine ambulante Therapie gehe. Wird mir die Kasse dann das KG streichen? Was hat es noch für Auswirkungen? Danke für Antworten.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.08.2014 | 14:29

Da Sie im Krankengeldbezug stehen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkassen Kontakt aufnehmen und erfragen, ob Sie die genehmigte medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung absagen können.

Spricht sich Ihre Krankenkasse nicht dafür aus, ist es ratsam die Rehabilitation anzutreten, da es sonst sein kann, dass Ihnen die Krankengeldzahlung versagt wird.

Experten-Antwortam 28.08.2014 | 13:04

Wenn Sie die Rehabilitation nicht antreten möchten, müssen Sie dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitteilen.

Die Widerspruchsfrist müssen Sie nur dann beachten, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erheben. Das wäre dann der Fall, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung (z.B. Klinikauswahl) nicht einverstanden sind.

Obwohl Sie den Rehaantrag ohne Aufforderung der Krankenkasse gestellt haben, sollten Sie Ihre Krankenkasse über Ihr beabsichtigtes Vorgehen in Kenntnis setzen, um die dortigen Rechtsfolgen abzuklären.

6 Antworten

Useram 27.08.2014 | 12:21
Ja, es kann sein dass die Krankenkasse das KG kürzt oder streicht. Von der DRV haben sie keine negativen Folgen zu erwarten, außer dass sie die REha halt dann nicht antreten können.
Sandraam 27.08.2014 | 12:28
Das heißt man steht dann ohne Geld da, und zum Arzt kann man auch nicht mehr gehen oder ist das von der Krankengeldzahlung unabhängig? Der Arbeitgeber kann einem dann auch was anhaben? Oder hat den das nicht zu interessieren?
Useram 27.08.2014 | 13:00
Die Frage ist ja, ob die Krankenkasse erstmal überhaupt das KG einstellt wenn sie nicht antreten. Vielleicht fragen sie erstmal dort nach. Ich kann nur für die DRV sprechen, und da sollten keine negativen Folgen für sie auftreten.
Christina Nowakam 27.08.2014 | 14:23
Hallo Sandra, gleich zu Beginn einer AU einen Rehantrag stellen ist aus meiner Sicht etwas merkwürdig. Da gab es wohl Vorerkrankungen ? Auch wenn Sie schreiben, sie fühlen sich in Ihrem privaten Umfeld sehr wohl, eine Rehamaßnahme in einer psysomotischen Fachklinik bekommt man nicht ohne Grund genehmigt. Nutzen Sie die Chance und treten Sie die genehmigte Reha an und sehen Sie Diese als eine Chance für die Zukunft. Ich spreche aus eigenen Erfahrungen, habe die Chance 1998 genutzt und stehe seit 2001 wieder voll im Berufsleben. Zu einer Reha in eine Psychosomatische Fachklinik zu gehen, hat Nichts negatives. Es trifft die Menschen, die grundsätzlich einen starken Willen haben, und irgendwann zieht der Körper die Notbremse. Als Senioren im Alter von fast 63 Jahren rate ich dringend , nutzen Sie die Chance und nach der REHA sehen Sie dann, wie es weiter geht.
Sandraam 27.08.2014 | 16:37
Erstmal Danke für die hilfreichen Antworten, weiss da nicht mehr richtig weiter. Wie geht man den am Besten vor wenn man die Reha nicht antreten möchte? Ich habe etwas von Antragsrücknahme gelesen, welche innerhalb der Widerspruchsfrist erfolgen sollte. Was für Vorteile hat das? Kann die KK mir sofort eine erneute Antragsstellung auferlegen? Habe auch etwas von Direktionsrecht gelesen, da ich aber selber den Antrag gestellt habe, also ohne Aufforderung der KK, dürfte ich auch selbständig wieder zurücknehmen, hoffe das habe ich richtig verstanden? Ich weiss nicht mehr richtig weiter, erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Christina Nowakam 27.08.2014 | 18:21
Siehe Experten- ANTWORT !!!!!! Die Antwort ist klar und deutlich geschrieben !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026