Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDa Sie im Krankengeldbezug stehen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkassen Kontakt aufnehmen und erfragen, ob Sie die genehmigte medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung absagen können.
Spricht sich Ihre Krankenkasse nicht dafür aus, ist es ratsam die Rehabilitation anzutreten, da es sonst sein kann, dass Ihnen die Krankengeldzahlung versagt wird.
Wenn Sie die Rehabilitation nicht antreten möchten, müssen Sie dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitteilen.
Die Widerspruchsfrist müssen Sie nur dann beachten, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erheben. Das wäre dann der Fall, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung (z.B. Klinikauswahl) nicht einverstanden sind.
Obwohl Sie den Rehaantrag ohne Aufforderung der Krankenkasse gestellt haben, sollten Sie Ihre Krankenkasse über Ihr beabsichtigtes Vorgehen in Kenntnis setzen, um die dortigen Rechtsfolgen abzuklären.
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