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Experten-Antwort

Reha in einer Klinik ohne Vertrag mit der RV

von Zoe15.08.2016 | 15:00
1839 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich leide an mehreren chronischen Erkrankungen (u. a. MS) und habe jetzt eine Klinik gefunden, die zwar einen Vertrag mit den Krankenkassen hat, aber leider nicht mit der Rentenversicherung. Die Krankenkasse hat sich für eine Reha-Maßnahme bei meinen relativ schwerwiegenden Diagnosen als für nicht zuständig erklärt. Die Klinik behandelt ganzheitlich und würde in meinem Fall alle Erkrankungen "abdecken". Frage: Genehmigt die Rentenversicherung in Ausnahmefällen eine solche Rehabilitation? Sollte die Rentenversicherung ablehnen, mir aber eine Reha für eine meiner Erkrankungen genehmigen: Kann ich ablehnen? Kann ich Widerspruch einlegen? Vielen Dank für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2016 | 13:27

Hallo Zoe,

unter dem nachfolgenden LINK finden sie die Broschüre „Medizinische Reha, wie sie Ihnen hilft“,

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/med_reha_wie_sie_ihnen_hilft.pdf?__blob=publicationFile&v=21

auf den Seiten 12 und 13 ist genau beschreiben, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihr Rentenversicherungsträger berücksichtigen wird.

„ Hiernach haben Sie die Wahl. Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat. Ausschlaggebend für die Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung ist also immer das Ziel der Rehabilitation – die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.

Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei auch Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation.

Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung auf Ihren Wunsch hin.

Rehabilitationsleistungen werden normalerweise im Inland durchgeführt. Doch wenn Sie im Ausland eine Rehabilitationseinrichtung finden, die Ihnen Leistungen in vergleichbarer Qualität und mit gleicher Wirksamkeit kostengünstiger anbietet, kann die gesetzliche Rentenversicherung auch die Kosten für diese Rehabilitation übernehmen. Die ausländische Rehabilitationseinrichtung muss allerdings den gleichen Anforderungen, die der Rentenversicherungsträger an inländische Einrichtungen stellt entsprechen. Das betrifft sowohl das medizinisch-therapeutische Konzept als auch die räumliche und medizintechnische Ausstattung der Einrichtung. Selbst beschaffte Leistungen Grundsätzlich können Sie sich auch selbst eine Rehabilitation organisieren beziehungsweise besorgen und die entstandenen Kosten anschließend vom Rehabilitationsträger erstattet bekommen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn

> der Rehabilitationsträger nicht in angemessener Zeit über Ihren Antrag entschieden beziehungsweise Ihnen keinen Grund dafür mitgeteilt hat oder

> eine Leistung dringend notwendig und nicht aufschiebbar ist, aber vom Rehabilitationsträger nicht erbracht werden kann oder

> Ihre Rehabilitationsleistung zu Unrecht abgelehnt worden ist.

Trifft der erste Fall zu, müssen Sie zuvor den Rehabilitationsträger auffordern, innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen über Ihren Antrag zu entscheiden, und ihm mitteilen, dass Sie sich ansonsten selbst eine Rehabilitation beschaffen.

Kann oder veranlasst er dies nicht, muss er Ihnen die entstandenen Kosten für die selbst besorgte Rehabilitation erstatten. Sie bekommen jedoch nur den Anteil Ihrer Aufwendungen zurück, der tatsächlich erforderlich war, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Bitte beachten Sie: Darin liegt ein gewisses Risiko für Sie. Denn Sie müssen im Vorfeld richtig einschätzen können, welche Leistungen im Einzelnen überhaupt notwendig sind.“

5 Antworten

Herz1952am 15.08.2016 | 15:25
Die Rentenversicherung kann auch die Reha ablehnen, wenn die Reha durch die RV nicht den RV-Ansprüchen entspricht (Keine Gefährdung der Erwerbstätigkeit oder auch wenn Sie keine geeignete Klinik für Ihre Erkrankung hat, bzw. eine solche Maßnahme keinen Erfolg verspricht für die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit). Dann könnte die RV auch den "Ball" an die KK zurückgeben und diese müsste sich dann um die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit kümmern (soweit möglich). MS ist leider noch nicht heilbar.
???am 15.08.2016 | 16:02
"Genehmigt die Rentenversicherung in Ausnahmefällen eine solche Rehabilitation?" Sicher, aber woher wollen Sie wissen, ob Sie jetzt so eine Ausnahmefall (vor allem aus der Sicht der DRV) sind? Sie sehen, es hilft nur einen entsprechenden Antrag zu stellen und abzuwarten, was rauskommt. Was mich etwas an Ihrer Wunschklinik zweifeln lässt, ist, dass Sie sich die Klinik selbst gesucht haben. Nichts gegen Ihr Urteilsvermögen, aber hatte Ihr behandelnder Arzt denn keine Empfehlung für Sie? Sie sollten mit ihm über dieses Thema noch mal sprechen. Wenn er für die Klinik Ihnen eine Empfehlung ausstellt, steigen Ihre Chancen dorthin zu kommen.
der anderenam 15.08.2016 | 19:10
Hallo Zoe, Wenn Ihre Wunscheinrichtung "nur" von der Kasse belegt wird, werden Sie einen langen Atem brauchen. ÜBerlegen Sie sich, ob Sie sich durch die Instanzen klagen wollen. Meins wäre es nicht. Gibt es auch eine Einrichtung der Rentenversicherung, die in Frage kommt? Sind Ihre Erkrankungen "gleichwertig" im Hinblick auf Ihre Fähigkeit, Ihren Beruf auszuüben? Und: natürlich können Sie gegen jede Entscheidung Widerspruch einlegen.
Herz1952 am 16.08.2016 | 13:21
Dieser Link ist für Sie persönlich wegen Ihrer MS. Vielleicht hilft er Ihnen (hoffentlich): http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatri…
Zoeam 16.08.2016 | 13:37
Ganz herzlichen Dank für die Antworten und den Link zum Thema MS. Alles Gute.
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