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Experten-Antwort

Reha - Ja -Oder ?

von **kleiner- lüstling**21.05.2016 | 19:51
1436 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ,bin Jahrgang 4./54 möchte im Sept. 2017 die Rente mit 63 in Anspruch nehmen. 63 +4 Mon. Bin zur Zeit AU und beziehe Krankengeld eine OP steht im Herbst noch an. Meine Frage an die Teilnehmer: Wenn ich nach der OP eine Reha beantrage und diese wird abgelehnt ,laufe ich Gefahr früher als 63 + 4 Mon. in Rente Geschickt zu werden, wenn noch AU besteht ?? Und vielleicht noch Abzüge in Kauf nehmen muss ?? Wer genehmigt die Reha KK oder DRV ?? Besten Dank für eine Antwort . MfG " k-l "

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "kleiner- lüstling",

ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gilt als Rentenantrag (§116 Abs.2 Sozialgesetzbuch 6), wenn er wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt wird oder die Leistung nicht zum erwarteten Erfolg führte.Ob der Versicherte die Möglichkeit der Rentenantragsfiktion in Anspruch nimmt, liegt in seinem Ermessen(Dispositionsrecht). Das Dispositionsrecht kann jedoch ( z.B. durch die Krankenkasse) eingeschränkt werden.

Insofern ist es durchaus möglich, dass Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt werden muss.

Für die Bearbeitung ist wahrscheinlich die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Falls die Zuständigkeit nicht gegeben sein sollte, wird der Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung aber automatisch an die gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.

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15 Antworten

Herz1952am 21.05.2016 | 20:05
Vermutlich bekommen Sie eine "Anschlussheilbehandlung". Da werden sich die Krankenkassen und die RV noch ein bisschen streiten wer diese bezahlt. Ich sage mal so, wenn es um die reine Erholung von der OP geht, zahlt wahrscheinlich die Krankenkasse. Wenn Sie nach der OP noch arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen, dann kann Sie die Krankenkasse allerdings auffordern noch einmal einen Reha-Antrag zu stellen. Sie haben dafür 10 Wochen Zeit, ansonsten kann das KG "gesperrt" werden. Wenn allerdings die RV, die dann normalerweise die Reha zu zahlen hätte, meint, die Reha sei nicht nötig weil z.B. Ihre weitere Arbeitskraft nicht gefährdet ist und Sie immer noch AU sind, muss die Krankenkasse KG weiterzahlen. Aber das KG hat auch mal ein Ende, was dann? Für die Rente mit 63 + 4 müssen auch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Sind Sie da sicher?
W*lfgangam 21.05.2016 | 20:02
Hallo **kleiner-lüstling**, möglich ist alles. Es gibt DRV-Träger, die münzen Ihren Reha-Antrag sofort in eine EM-Rente um - das war es dann mit der abschlagsfreien Rente 63+4. Ist zwar nicht das 'übliche' Prozedere, aber kann vorkommen ... > Wer genehmigt die Reha KK oder DRV ?? Erstrangig ist grundsätzlich die DRV dafür zuständig. Gruß w.
Claudiaam 21.05.2016 | 20:23
....und wenn es um die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit geht, zahlt die DRV. Und woher wollen Sie schon wieder wissen, dass sich die Krankenkasse und RV noch ein bisschen streiten werden? Oder haben Sie nur (mal wieder) das Wörtchen "eventuell" vergessen? C.
Klaus Herzogam 21.05.2016 | 20:36
Vermutlich bekommen Sie eine "Anschlussheilbehandlung". Da werden sich die Krankenkassen und die RV noch ein bisschen streiten wer diese bezahlt. Ich sage mal so, wenn es um die reine Erholung von der OP geht, zahlt wahrscheinlich die Krankenkasse.
....und wenn es um die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit geht, zahlt die DRV. Und woher wollen Sie schon wieder wissen, dass sich die Krankenkasse und RV noch ein bisschen streiten werden? Oder haben Sie nur (mal wieder) das Wörtchen "eventuell" vergessen? C.
Diese Dorfnudel Claudia hat wohl die Weisheit mit dem Löffel gefressen, wie die hier so von oben runter XYZ!
öziam 21.05.2016 | 21:30
Hallo, und Claudia ist die verschollene Inka.!!!!!
Inkaam 22.05.2016 | 10:23
Nein ist sie nicht. Warum auch?
Herz1952am 22.05.2016 | 13:31
Hallo Claudia, Sorry, genau das habe ich vergessen. Aber so einen "Streit" soll es durchaus geben. Und dieser ist auch geregelt.
Amüsierter Mitleseram 22.05.2016 | 15:02
Was bist Du denn für ein primitiver Intelligenzbolzen?
Flötenfurzeram 22.05.2016 | 16:10
Bitte beruhigt euch doch wieder! Wie wäre es zur Entspannung mal mit einem lustigen Lied, meine lieben Furz-Freunde? Auf die Plätze, fertig, los......
**kleiner-lüstling**am 22.05.2016 | 15:50
Hallo , was seid Ihr für Forumsteilnehmer.? Ihr beschimpf und verulkt Euch hier untereinander anstatt hier ernstgemeinte Fragen von mir zu beantworten, oder zu diskutieren ! Vielen, vielen Dank MfG ** k- l **
Wilhelmine von Siebentalam 22.05.2016 | 20:56
Hallo , was seid Ihr für Forumsteilnehmer.? Ihr beschimpf und verulkt Euch hier untereinander anstatt hier ernstgemeinte Fragen von mir zu beantworten, oder zu diskutieren ! Vielen, vielen Dank MfG ** k- l **
Bitte beruhigt euch doch wieder! Wie wäre es zur Entspannung mal mit einem lustigen Lied, meine lieben Furz-Freunde? Auf die Plätze, fertig, los......
Die Ausdrucksweise und der Sprachgebrauch hier läßt den Schluß zu, daß man es hier mehr mit einer ländlichen bzw. bäuerlichen Teilnehmerkreis zu tun hat. Derbe Wortwahl ("furzen") und rüde Umgangsformen stoßen den wohlsituierten Bürger und deren Engagement hier ab. Igitt Igitt....
Lydia Strohmam 23.05.2016 | 11:24
Man muß den Experten ein uneingeschränktes Lob zollen, im Löschen von Beiträgen sind sie besonders gut. Also wenn sie nichts können, eines können sie. Flink Beiträge löschen. Das hat diese Internetseite schon immer gut gebraucht.
Lydia Strohmam 23.05.2016 | 11:24
Man muß den Experten ein uneingeschränktes Lob zollen, im Löschen von Beiträgen sind sie besonders gut. Also wenn sie nichts können, eines können sie. Flink Beiträge löschen. Das hat diese Internetseite schon immer gut gebraucht.
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