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Reha Klinikänderung

von rss01.05.2022 | 17:59
168 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit dem 17.3.22 in teilstationärer/tagesklinischer Reha. Hierzu möchte ich folgendes in Erfahrung bringen: aufgrund einer Covid-19-Erkrankung musste ca. 3 Wochen nach Reha - Antritt in die Isolation. Die Infektion ging, trotz Booster-Impfung, mit einem schweren Anfangsverlauf einher, so dass die Isolation insgesamt 14 Tage gedauert hat. Durch diese lange Abwesenheit möchte ich in Erfahrung bringen, ob Anspruch für eine Wiederholungsreha besteht bzw. falls ja, ob bei Neubeantragung ein Heilstättenwechsel möglich ist, da für mein Dafürhalten die Indikation mit der hiesigen Behandlung nicht einhergeht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

KSCam 01.05.2022 | 19:50
Beides ist bei der Entscheidung über einen entsprechenden Antrag möglich. Beantragen Sie es und bringen die Wunschklinik ins Spiel.
-am 01.05.2022 | 19:49
Hallo RSS, eine Wiederholungsreha mittels dem Formular G0101 kann beantragt werden, wenn - die Reha aufgrund Corona abgebrochen und vorzeitig beendet wurde (entweder aufgrund eigener Erkrankung oder Schließung der Einrichtung o.ä.) - das Reha-Ziel noch nicht erreicht wurde - die Reha-Einrichtung eine erneute Reha veranlasst/empfiehlt oder Ihr behandelnder Arzt bescheinigt, dass das Reha-Ziel nicht erreicht wurde und weiterhin Reha-Fähigkeit besteht Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Wiederholungsreha auch in einer anderen, geeigneten Einrichtung stattfinden. Im Rahmen Ihres Wunsch und Wahlrechtes können Sie eine Wunschklinik vorschlagen. Es besteht zudem jederzeit die Möglichkeit, erneut eine "neue" Reha zu beantragen. Der Neunantrag würde dann vom sozialmedizinischen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträger unabhängig geprüft und bewertet werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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