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Experten-Antwort

Reha/ Kur über KK - wohin

von Frage04.07.2025 | 09:32
436 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hey. Sicherlich kommt nach der Frage - ein riesengroßer Aufschrei:-) Depressionen/ Angststörung und Post COVID --- EMR befristet. Reha wurde vor 2 Jahren abgelehnt - nun berentet & ....alle möglichen Therapien ambulant gemacht - vieles ausgeschöpft und auch ich möchte wieder in meine Kraft kommen ---- nur stellt sich mir die Frage: Reha über DRV - oder Kur über KK - was sind die vor und Nachteile...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frage,

 

Wenn Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen, ist für eine Reha-Maßnahme meist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, wenn das Ziel die Wiederherstellung oder Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist. Vorteile sind hier die Zahlung von Übergangsgeld während der Reha-Maßnahme und das der Fokus  auf der beruflichen Wiedereingliederung liegt.

 

Die Krankenkasse übernimmt eine Reha-Maßnahme vor allem, wenn Sie dauerhaft berentet sind oder es um die Stabilisierung Ihrer Gesundheit oder die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit geht. Hier liegt der Vorteil in weniger strengen Voraussetzungen und dem Ziel, die Alltagskompetenz zu erhalten.

 

Sie können den Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung, als auch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei Zuständigkeit des jeweils anderen Träger wird Ihr Antrag automatisch dorthin weiter geleitet und bearbeitet.

 

Bei weitergehenden Fragen, oder wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Reha-Maßnahme wünschen, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kein Wahlrechtam 04.07.2025 | 09:43
Es gibt keine Vor- und Nachteile, auf die Sie Einfuss haben. Und Se haben auch kein Wahlrecht, ob DRV oder Krankenkasse zahlen muss. Das hängt von Ihrem Status ab und zum Teil auch von der Krankheit. Für Altersrenter ist meistens die Krankenkasse zuständig.
Fliederam 04.07.2025 | 10:11
Um es kurz zu fassen: Was "Kein Wahlrecht" sagt, stimmt. Zusätzlich möchte ich ergänzen, dass Sie den Antrag an einer Stelle stellen und bei Nicht-Zuständigkeit erfolgt dann eine Weiterleitung an die andere Stelle. Dem Grunde nach können Sie frei wählen und alles weitere wird dann im Hintergrund geregelt (die Zuständigkeit ergibt sich in Ihrem Fall daraus, ob es eine positive Prognose für Ihre Arbeitsfähigkeit gibt, oder nicht).
Schadeam 04.07.2025 | 11:40
Vorteil einer DRV Zuständigkeit wäre dass nach der Reha vielleicht keine Rente mehr gezahlt werden müsste, weil die Erwerbsminderung behoben sein könnte. Würde viel Geld sparen, grins Aber ob Sie das als Vorteil sehen??
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