Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frage,
Wenn Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen, ist für eine Reha-Maßnahme meist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, wenn das Ziel die Wiederherstellung oder Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist. Vorteile sind hier die Zahlung von Übergangsgeld während der Reha-Maßnahme und das der Fokus auf der beruflichen Wiedereingliederung liegt.
Die Krankenkasse übernimmt eine Reha-Maßnahme vor allem, wenn Sie dauerhaft berentet sind oder es um die Stabilisierung Ihrer Gesundheit oder die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit geht. Hier liegt der Vorteil in weniger strengen Voraussetzungen und dem Ziel, die Alltagskompetenz zu erhalten.
Sie können den Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung, als auch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei Zuständigkeit des jeweils anderen Träger wird Ihr Antrag automatisch dorthin weiter geleitet und bearbeitet.
Bei weitergehenden Fragen, oder wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Reha-Maßnahme wünschen, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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