Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Deutsche Rentenversicherung KBS wird auch weiterhin für Sie zuständig sein (§130 SGB VI).
Der Bewilligungsbescheid für Ihre Reha ist grundsätzlich 6 Monate gültig. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit die Reha anzutreten. Sofern Sie keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben und auch kein Krankengeld beziehen, dürfte der Verschiebung Ihres Aufnahmetermins nichts im Wege stehen. Setzen Sie sich am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und fragen was zu tun ist. Oft ist auch ein einfacher Telefonanruf direkt bei der Rehaklinik ausreichend um eine solche Angelegenheit zu Regeln.
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