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Zur Experten-Antwort springenHallo Stefan,
Die Abkürzung MBOR bedeutet: Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation.
Die MBOR ist ein Angebot für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation erfüllen. Sie ist besonders wichtig für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) und/oder mit einer deutlichen Diskrepanz zwischen beruflicher Leistungsfähigkeit und den Arbeitsanforderungen im bisherigen Berufsfeld. Dabei handelt es sich um Personen, die spezifischer Angebote bedürfen, um den bisherigen oder einen angestrebten Arbeitsplatz wieder einnehmen zu können.
In der MBOR ist über den gesamten Behandlungsprozess hinweg eine gute Verzahnung zwischen allen am Rehabilitationsprozess Beteiligten erforderlich: Rehabilitandin bzw. Rehabilitand, RehaEinrichtung, Sozialleistungsträger (zum Beispiel Rentenversicherung, Agentur für Arbeit), Arbeitgeber (zum Beispiel bei stufenweiser Wiedereingliederung oder innerbetrieblicher Umsetzung) usw. Vor allem wenn eine zeitnahe Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich wird, ist der frühzeitige Einbezug der RehaFachberatung der DRV wichtig. Bei schwerbehinderten Menschen kann auch die Beteiligung der Integrationsämter oder Integrationsfachdienste hilfreich sein.
Sofern für Sie entsprechende Leistungen in Betracht kämen, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit der Rha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort wird man die erforderlichen Schritte dann für Sie einleiten.
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