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Experten-Antwort

Reha mit unbefristeter voller EMR

von Möbbi21.10.2022 | 18:45
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe unbefristet seit 2017 volle Erwerbsminderungsrente.. War insgesamt 8 mal in einer Klinik, seit ich krank bin.. Nun möchte ich einfach, nur zur Stabilisierung, damit mein Zustand nicht wieder schlechter wird, eine Reha bei der Krankenkasse beantragen.. Muss ich dann auch Angst um meine Rente haben? Denn meine Krankheit wird wohl nicht weg gehen..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Möbbi,

wie bereits von den anderen Forumsteilnehmern ausgeführt, wäre - sofern es sich nicht um eine onkologische Erkrankung handelt - grundsätzlich die Krankenkasse der zuständige Träger für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha).

Die Rentenversicherung als Reha-Träger kommt für Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer beziehen, nicht in Betracht, da mittels der Reha eine Besserung der Erwerbsfähigkeit und damit eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht erreicht werden kann (darauf deutet ja die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer hin).

Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Reha erfüllt sind, weil bei Ihnen gegebenenfalls behandlungsbedürftige gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, ist durch Ihre Krankenkasse als zuständiger Träger zu beurteilen.

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5 Antworten

Schadeam 21.10.2022 | 18:59
Wohl eher nein, denn woher soll die DRV von der Reha für die die Kasse zuständig ist, erfahren? Sie selbst werden doch wohl kaum eine Entlassungsbericht unaufgefordert bei der DRV vorlegen? Und schon gar nicht wenn darin angedeutet sein könnte, dass Sie wieder arbeiten könnten? So ungeschickt geht wohl kaum jemand vor, wenn aber doch, ist man dann selbst schuld.
Ichsagmalsoam 21.10.2022 | 20:09
Wohl eher nein, denn woher soll die DRV von der Reha für die die Kasse zuständig ist, erfahren? Sie selbst werden doch wohl kaum eine Entlassungsbericht unaufgefordert bei der DRV vorlegen? Und schon gar nicht wenn darin angedeutet sein könnte, dass Sie wieder arbeiten könnten? So ungeschickt geht wohl kaum jemand vor, wenn aber doch, ist man dann selbst schuld.
... die Krankenkasse sich nicht zuständig fühlt und den Antrag an die Rentenversicherung weiterleitet?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… Und bei einer unbefristeten EMR ist erst Recht die Krankenkasse zuständig...
Paulam 24.10.2022 | 09:52
Nein, da müssen sie keine Angst vor haben. Die DRV bekommt von diesen Vorgang gar nichts mit Es sei denn, es ist etwas onkologisches
Najaam 24.10.2022 | 13:02
Es gibt aber auch bei unbefristeten Rente manchmal Fragebögen der DRV, in denen auch die Frage steht, ob man in den letzten Jahren in einer Krankenhausbehandlung war. Also müsste man dort vorsätzlich lügen...
Deutsche Rentenversicherung
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