Hallo Möbbi,
wie bereits von den anderen Forumsteilnehmern ausgeführt, wäre - sofern es sich nicht um eine onkologische Erkrankung handelt - grundsätzlich die Krankenkasse der zuständige Träger für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha).
Die Rentenversicherung als Reha-Träger kommt für Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer beziehen, nicht in Betracht, da mittels der Reha eine Besserung der Erwerbsfähigkeit und damit eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht erreicht werden kann (darauf deutet ja die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer hin).
Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Reha erfüllt sind, weil bei Ihnen gegebenenfalls behandlungsbedürftige gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, ist durch Ihre Krankenkasse als zuständiger Träger zu beurteilen.