Hallo User Franz,
warten Sie die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung ab. Sollte eine Reha-maßnahme durchgeführt werden, bevor über den Rentenantrag entschieden wird, setzen Sie sich dann schnellstmöglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, um klären zu können, ob Sie in der Lage sind, die Reha-maßnahme durchzuführen.
Hier ist dann auch zu klären, ob die Maßnahme ohne Begleitung Ihrer Partnerin und Ihres Sohnes erfolgreich verlaufen würde.
Auf jeden Fall ist jeder Schritt in dieser Sache auch mit Ihrer Krankenkasse bzw. mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu besprechen.