Hallo Nina, damit Sie überhaupt eine Reha über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bekommen können, ist eine Mindestversicherungszeit (versicherungsrechtliche Voraussetzung) erforderlich . Diese Voraussetzung müsste laut Ihrer Erwerbsbiografie vorliegen. Sie können daher die Reha-Leistung beantragen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann noch, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Leistung vorliegen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt, bevor Sie den Antrag stellen. Viel Erfolg für Ihre Antragstellung!