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Experten-Antwort

Reha nach Elternzeit über Rentenversicherung?

von Nina Huismann01.01.2014 | 21:29
1461 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich leide unter Lipolymphoedemen an beiden Armen und Beinen seit ca. 21 Jahren. Die offizielle Diagnose habe ich im November bekommen. Im Juni war ich über die Krankenkasse mit beiden Kindern in der Mutter-Kind-Kur. Gearbeitet habe ich von 95-98(Ausbildung) lückenlos bis Juni 2007. Da ist meine Tochter geboren. Juli 2009-Juni2010 arbeitslos gemeldet und im Juli 2010 wurde mein Sohn geboren. Meine Frage: ist die Rentenversicherung für meine Reha zuständig? Ohne die werde ich wohl nie wieder richtig arbeiten können, Da ich vor Schmerzen nicht lange Stehen, sitzen oder laufen kann. Überkopfarbeit geht überhaupt gar nicht. Gruß Nina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina, damit Sie überhaupt eine Reha über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bekommen können, ist eine Mindestversicherungszeit (versicherungsrechtliche Voraussetzung) erforderlich . Diese Voraussetzung müsste laut Ihrer Erwerbsbiografie vorliegen. Sie können daher die Reha-Leistung beantragen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann noch, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Leistung vorliegen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt, bevor Sie den Antrag stellen. Viel Erfolg für Ihre Antragstellung!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nina Huismannam 02.01.2014 | 16:49
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Deutsche Rentenversicherung
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