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REHA nach Ende Rentenpflichtversicherung

von Stefan Schulz12.08.2011 | 09:04
1680 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ein Bekannter von mir hat im Mai 2011 aufgrund div. orthopädischer Beschwerden eine stationäre REHA bei der Rentenversicherung beantragt. Zu diesem Zeitpunkt bezog er Arbeitslosengeld 1 über die Arbeitsagentur und war dort auch entsprechend rentenversichert. Zum 01.06.2011 hat sich der Bekannte dann mit Hilfe des Gründungszuschusses selbständig gemacht. Damit endete zum 01.06. auch die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist nicht erfolgt. Im Juli kam dann die Zusage der Rentenversicherung für die REHA, die im September beginnen soll. Nun meine Frage, ob es da Probleme geben kann, weil er ja zum Zeitpunkt der Antragstellung rentenversichert war, zum Zeitpunkt der REHA aber nicht mehr. Nicht, dass die REHA jetzt noch abgesagt wird oder er ggf. nach der REHA die kompletten Kosten tragen muss. Und wie sieht es mit einem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung aus? Da er aufgrund der Erkrankung derzeit nicht arbeiten kann, sind die Einkünfte unter der Grenze von 1.023 €. Vielen Dank!

2 Antworten

icham 12.08.2011 | 10:21
Hallo, es wird keine Probleme geben. Die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen wurden vor der Bescheidserteilung geprüft und waren erfüllt. Dass Ihr Bekannter derzeit keine Beiträge entrichtet, ist unerheblich. Er soll aber auf jeden Fall den Vordruck G 510, Teil A, ausfüllen. Sollte er im Jahr vor der Antragstellung (2010) nämlich Beiträge entrichtet haben (ALG I, Krankengeld, versicherungspflichtige Tätigkeit), dann hat er gfls. Anspruch auf Übergangsgeld, auch wenn er zum jetzigen Zeitpunkt selbständig ist. Während des Bezuges von Übergangsgeld wird dann auch eine Befreiung von der Zuzahlung erfolgen. Viel Erfolg für Ihren Bekannten bei der Reha!
Stefan Schulzam 12.08.2011 | 13:15
Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!
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