Guten Morgen,
wie ich dem Sachverhalt entnommen habe ist der Reha-Antrag einmalig weitergeleitet worden. Hierüber sind Sie informiert worden. Sie sollten nun bei der Stelle, die den Antrag nun hat anrufen und sich nach dem Sachstand erkundigen. Weisen Sie darauf hin, dass die Reha-Bedarfsprüfung zeitnah zu beenden ist und dann ggf. der leistende Reha-Träger einen Erstattungsanspruch geltend machen soll. Ich bin zuversichtlich, dass Sie Bewegung in die Sache bringen.
Freundliche Grüße
Ich schätze mal, dass mindestens 80 Prozent dieser für die Fragenden völlig wertlosen "Erfahrungen" erfunden sind....Gerade bei Rehas die keine AHBs sind, aber zeitlich trotzdem genau angepasst sein sollten, hat die DRV bezüglich der Orga große SchwächenWenn unsere „Hobbyberaterin“ mit Ihren „vielen“ Rehaerfahrungen das sagt, wird es schon stimmen. Oder etwa doch nicht?
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