Hallo W39,
Mutmaßungen über mögliche Konsequenzen helfen Ihnen nicht wirklich in Ihrer Situation. Ob eine ärztliche Bescheinigung über eine "Rehaunfähigkeit" die Entscheidung der Rentenversicherung verändert, können Sie nur in Erfahrung bringen, wenn Sie eine solche Bescheinigung einreichen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung