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Experten-Antwort

Reha nicht antreten

von W3905.01.2023 | 23:33
472 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin im Juni 2022 durch meine Krankenkasse aufgefordert worden einen Reha Antrag zu stellen. Im Juli 2022 habe ich die Genehmigung zur Reha erhalten. Mittlerweile bin ich ausgesteuert und beziehe Übergangsgeld durch die Agentur für Arbeit.Diese hat mich auch aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, was ich auch getan habe. Parallel läuft seit Januar 2021 ein Verfahren der BGW, die mir zwar eine Berufserkrankung anerkannt haben, aber die daraus ergebenden Folgen nicht anerkennen. Wie bereits im Rehantrag erwähnt, kann und möchte ich keine Reha antreten. Ich sehe keinen Nutzen für mich darin, da ich bereits in ärztlicher und therapeutischer Behandlung bin und ich entwickle Panik bei dem Gedanken daran. Nun bekam ich im Januar 2023 ein Schreiben der DRV, dass meine Reha Genehmigung bis März 2023 verlängert wird, obwohl ich keinen Antrag oder ähnliches dafür gestellt habe. Dann bekam ich heute den Brief, das ich am 9.5.2023 meine Reha antreten soll. Meine Frage lautet, muss ich die Reha nach so langer Wartezeit antreten? Was bringt mir eine ärztliche Bescheinigung über eine " Rehaunfähigkeit". Was sind die Konsequenzen, wenn ich sie nicht antreten? Über eine Antwort würde ich mich freuen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W39,

Mutmaßungen über mögliche Konsequenzen helfen Ihnen nicht wirklich in Ihrer Situation. Ob eine ärztliche Bescheinigung über eine "Rehaunfähigkeit" die Entscheidung der Rentenversicherung verändert, können Sie nur in Erfahrung bringen, wenn Sie eine solche Bescheinigung einreichen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Schadeam 05.01.2023 | 23:42
Mögliche Konsequenz könnte sein. Die Rente wird nicht entschieden solange Sie eine Reha verweigern. Ebenso könnte das Arbeitsamt das ALG sperren wenn Sie nicht mitwirken. Das kann, muss aber nicht passieren, vielleicht endet auch demnächst das ALG und Sie landen im Bürgergeld. Oder Sie arbeiten wieder, auch das kann Ihr Problem lösen.
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