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Experten-Antwort

Reha oder Klinikeinweisung?

von Lenox27610.10.2018 | 17:31
429 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, folgendes: ich leide an einer Essstörung und an Depressionen, weshalb ich gerne stationär behandelt werden möchte ist vorwiegend die Essstörung. Mir wird einmal gesagt ich benötige hierfür einen Reha Antrag, dann wieder, dass ich eine Klinikeinweisung benötige? Dann wird mir gesagt der Hausarzt ist hierfür ausreichend, dann jedoch wieder dass dies von meiner Neurologin kommen muss (welche mich bzgl. der Depressionen behandelt nicht aber wegen der Essstörung). Der Reha Antrag wurde gestern an meine Krankenkasse geschickt. Was wiederum fragwürdig ist, da bei Reha die DRV greift. Sie merken sicher was mein Problem ist,ich bin nun sehr Verunsichert, was hab ich denn jetzt zu tun? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Lenox 276",

wenn bei Ihnen eine akute behandlungsbedürftige Phase vorliegt und sie umgehende Hilfe benötigen, dann ist eine Klinikeinweisung wahrscheinlich vorrangig. Für eine stationäre Therapie zur langfristigen Erhaltung Ihrer Erwerbsfähigkeit wäre dann eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen. In beiden Fällen wird Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnde Ärztin (Neurologin) beratend zu Seite stehen.

Wie Sie bereits schreiben, wurde der Reha-Antrag gestern an Ihre Krankenkasse gesandt. Insoweit ist diese Entscheidung bereits gefallen und Sie beantragen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Das der Antrag an die Krankenkasse gesandt wurde, ist unproblematisch, zumal die Krankenkassen den AUD-Beleg (G0120)der ebenfalls zum Rehabilitationsantrag gehört, ausfüllen muss bzw. die Angaben über die Vorerkrankungszeiten bestätigen muss.

In der Regel wird Ihr Hausarzt oder die behandelnde Ärztin einen Befundbericht erstellen und dem Reha-Antrag beifügen. Sollte der Antrag ohne ärztliche Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger eingehen, ist dies ebenfalls unproblematisch, da der Rentenversicherungsträger diese dann von den Ärzten, die Sie im Reha-Antrag angegeben haben, nachfordern wird. Es gibt auch Rentenversicherungsträger, die ein medizinisches Gutachten verlangen. Hier würde Sie Ihre Krankenkasse bei der Reha-Antragstellung bereits zum Reha-Gutachter schicken.

Machen Sie sich also keine Sorgen. Wenn Sie den Antrag gestellt und unterschrieben haben, wird sich alles von ganz allein fügen. Warten Sie einfach ab. Wenn etwas unvollständig oder fehlen sollte, wird man sich bei Ihnen melden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre Gesundheit.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schorscham 10.10.2018 | 18:25
Erster Ansprechpartner ist entweder Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt, ganz wie Sie möchten. Von dort aus werden dann die Weichen für die weitere Vorgehensweise gestellt. Das macht nichts, weil die Kostenträger die Zuständigkeiten untereinander klären und den Reha-Antrag ggf. an einen anderen Kostenträger weiterleiten. MfG
Deutsche Rentenversicherung
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