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Reha oder nicht

von Stefan22.04.2007 | 15:15
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7 Antworten

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Tag, ich leide seit 15 Jahre an einer Grand Male Epilepsie, war aber so gut wie 10 Jahre anallsfrei. Seit November hab ich nun wieder Anfälle und das teilweise mehrmals die Woche zum Teil mit schweren Knochenbrüchen und Stürzen. Arbeiten in meinem alten Job ist nicht mehr drin. Ich bin 70 % schwerbehindert und noch beschäftigt aber in meiner alten Firma gibt es keine Schwerbehindertenarbeitsplätze. Ich beziehe seit Vovember Krankengeld jetzt sagt die KK aber ich sei aus ihrer Sicht nicht mehr erwerbsfähig entweder zur ARGE oder Leistungen bei der LVA beantragen, sprich eine Reha. Was muß ich nun machen Gruß Stefan

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

der umfassenden Antwort von "Antonius" ist nichts weiter hinzuzufügen.

mfg

6 Antworten

Antoniusam 22.04.2007 | 15:36
Sie können in jedem Rathaus oder Bürgeramt einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen. Der Rentenversicherungsträger überprüft dann, ob für Sie eine Reha - Maßnahme sinnvoll ist oder ob ein Anspruch auf EM - Rente besteht. MfG
Antoniusam 22.04.2007 | 15:43
Alternativ dazu können Sie aber auch eine medizinische Reha -Maßnahme beantragen. Sollte diese erfolglos sein, würde Ihr Antrag dann automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet.
???am 22.04.2007 | 20:57
Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, ob er eine Kur für sinnvoll hält. Falls ja, würde ich diese beantragen. Außerdem würde ich mir eine aktuelle Rentenauskunft schicken lassen, nur damit Sie mal sehen, worauf Sie sich beim Rentenantrag einlassen. Was ich nicht verstehe ist, wieso Sie die KK zur ARGE schicken will.
!!am 23.04.2007 | 07:09
Stellen Sie einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen. Wenn BU/EU vorliegt, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Sollte der Reha-Antrag nicht als Rentenantrag gelten, dann läuft nach spätestens 18 Monaten Gesamtzeit-Krankengeldbezug das Krankengeld aus. Deshalb verweist Sie die Krankenkasse an die ARGE. Wenn also weder eine Reha durchgeführt werden noch eine Rente nicht gewährt werden darf und das Krankengeld ausläuft, müssen Sie sich bei weiter anhaltender Arbeitsunfähigkeit an das Sozialamt/ARGE wenden und dort Leistungen beantragen, um finanziell abgesichert zu sein.
Hinzufügeram 24.04.2007 | 22:55
Die Stellung eines Reha-Antrages ermöglicht es dem Antragsteller ganz sicher unter drei von der DRV zu benennden Gutachtern auszuwählen (§ 14 SGB IX). Bei einem Rentenantrag wird die DRV diesbezüglich aller Wahrscheinlichkeit nach zickig sein.
Professoram 25.04.2007 | 00:01
Glauben Sie, dass das Irgendjemanden, insbesondere den Fragesteller, interessiert ?
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