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Experten-Antwort

Reha ohne Antrag

von Anna16.03.2017 | 14:01
968 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Experten, seit 10 Jahren beziehe ich eine Berufsunfähigkeitsrente § 240 auf Dauer. War immer in Teilzeit tätig. Nun bin ich erneut erkrankt, beziehe Krankengeld und die BU-Rente. Die Krankenkasse schrieb mich an, dass ich einen Rehaantrag stellen soll und, dass die Rentenversicherung über dieses Schreiben informiert wir. Meine Frage: Wenn ich weder eine Reha-Antrag stelle noch einen neuen Rentenantrag, wie reagiert die Rentenversicherung auf das Schreiben der Krankenkasse. Stimmt es, dass die Rentenversicherung mich nach dem Schreiben der Krankenkasse in Reha schicken kann, ohne meinen Antrag? Vielen Dank für weiterführende Antworten! Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

den Ausführungen von "Kim" schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Kimam 16.03.2017 | 14:09
Wenn Sie keinen Reha-Antrag stellen, wird die Rentenversicherung dieses der Krankenkasse (nach Fristablauf von 10 Wochen) mitteilen. Ein Reha-Verfahren wird nicht von Amts wegen eröffnet bzw. durchgeführt und die Leistung dementsprechend auch nicht von Amts wegen bewilligt. Allerdings darf die Krankenkasse Ihnen dann das Krankengeld streichen, und das wird sie erwartungsgemäß auch tun. Das dürfte in dem Aufforderungsschreiben auch genau so nachzulesen sein. Das Krankengeld würde dann erst weitergezahlt, wenn Sie den Reha-Antrag stellen. Rechtsgrundlage ist § 51 SGB V.
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