Berufsfördernde Rehabilitatonsleistungen verfolgen immer das Ziel der Arbeitswelt zur Verfügung zu stehen bzw. der Arbeitswelt erhalten zu bleiben. Ihre Aussage eine abhängige Beschäftigung sei nicht erstrebenswert ist vor diesem Hintergrund sicherlich etwas schwierig. Ich denke aber, dass Ihre Aussage eher im Zusammenhang mit einem neuen offiziellen Berufsabschluss gemeint war.
Ob und wo eine möglich Umschulung stattfinden kann, ist nicht starr geregelt. Von daher sollten Sie mögliche Betriebe auf jeden Fall benennen und als Alternativen anbieten. Ob die Betriebe letztlich geeignet sind und ob das Berufsziel mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen zusammen passt, wird der Rententräger sicherlich im Auge behalten.