Zu 1. Das Übergangsgeld wird zeitnah nach Eingang der Aufnahmemitteilung der Rehabilitationseinrichtung berechnet und vorerst für 14 Tage ausgezahlt. Voraussetzung für die Übergangsgeldberechnung ist die Vollständigkeit der mit dem Bewilligungsbescheid übersandten Unterlagen.
Weitere Auszahlungen erfolgen entweder nach Verlängerung der Leistung oder nach Beendigung mit der Entlassungsmitteilung der Reha-Klinik.
Zu 2. Sie erhalten einen Bescheid zur Berechnung des Übergangsgeldes für die Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Sollte dieser zur Vorlage bei Ihrer Versicherung nicht ausreichen, können Sie eine entsprechende Bescheinigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Zu 3. Wird in der Rehabilitationsklinik eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet und wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung gegeben ist, sind Sie während der Dauer der Eingliederung arbeitsunfähig und erhalten Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger.
Werden Sie nach Beendigung der Leistung arbeitsunfähig entlassen und eine stufenweise Wiedereingliederung nicht angezeigt ist, haben Sie ab dem Folgetag der Entlassung Anspruch auf Krankengeld.