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Experten-Antwort

Reha steht an, einige Fragen

von Ingo09.08.2011 | 13:09
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit dem 11.02.11 krank, die Lohnfortzahlung ging bis 24.03.11 und seitdem bekomme ich Krankengeld. Nun beginne ich am 18.08.11 meine ambulante Reha, Dauer drei Wochen. Zu den Fragen ... 1. wie lange dauert die Berechnung des Übergangsgeldes in der Regel? Die Unterlagen habe ich zusammen und schicke sie noch heute ab. Meine Krankenkasse sagte mir, dass ich mich aus der Erfahrung heraus auf eine längere Bearbeitungszeit einstellen solle. Gerade das kann ich mir finanziell nun aber überhaupt nicht leisten. Bisher habe ich alle 14 Tage mein Krankengeld bekommen und das war manchmal schon zeitlich knapp, denn die Kosten (Miete, Strom, Versicherungen, Zuzahlungen usw.) bleiben ja nicht stehen. 2. Wo bekomme ich während meines Bezuges des Übergangsgeldes die Bescheinigung für meine Restschuldversicherung (Auto) her? Meine Versicherung verlangt monatlich eine Bescheinigung darüber, dass ich jeweils am 25. eines Monats noch krank und weiterhin arbeitsunfähig bin. Bisher genügte eine Kopie des Auszahlungsscheines vom Krankengeld. So etwas bekomme ich ja während der Reha nicht. 3. Meine Krankenkasse teilte mir mit, dass ich im Anschluß, falls wieder arbeitsfähig, für den Fall der Wiedereingliederung das Übergangsgeld weiter von der DRV bekomme. Müßte die Krankenkasse, falls ich nicht arbeitsfähig sein sollte, direkt ab dem Tag nach der Reha-Entlassung wieder Krankengeld zahlen? Vielen Dank schon mal im voraus für die Hilfe! Grüße, Ingo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu 1. Das Übergangsgeld wird zeitnah nach Eingang der Aufnahmemitteilung der Rehabilitationseinrichtung berechnet und vorerst für 14 Tage ausgezahlt. Voraussetzung für die Übergangsgeldberechnung ist die Vollständigkeit der mit dem Bewilligungsbescheid übersandten Unterlagen.

Weitere Auszahlungen erfolgen entweder nach Verlängerung der Leistung oder nach Beendigung mit der Entlassungsmitteilung der Reha-Klinik.

Zu 2. Sie erhalten einen Bescheid zur Berechnung des Übergangsgeldes für die Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

Sollte dieser zur Vorlage bei Ihrer Versicherung nicht ausreichen, können Sie eine entsprechende Bescheinigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

Zu 3. Wird in der Rehabilitationsklinik eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet und wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung gegeben ist, sind Sie während der Dauer der Eingliederung arbeitsunfähig und erhalten Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger.

Werden Sie nach Beendigung der Leistung arbeitsunfähig entlassen und eine stufenweise Wiedereingliederung nicht angezeigt ist, haben Sie ab dem Folgetag der Entlassung Anspruch auf Krankengeld.

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2 Antworten

Anitaam 09.08.2011 | 15:30
Meine Krankenkasse sagte mir, dass ich mich aus der Erfahrung heraus auf eine längere Bearbeitungszeit einstellen solle. Nach Vorschuss fragen. Ich hatte es, bei einer sechswöchigen stationären Reha, erst nach der Entlassung erhalten. 2. Wo bekomme ich während meines Bezuges des Übergangsgeldes die Bescheinigung für meine Restschuldversicherung (Auto) her? Sie haben sicher ein Schreiben, dass die Reha genehmigt ist und Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben. Meine Versicherung verlangt monatlich eine Bescheinigung darüber, dass ich jeweils am 25. eines Monats noch krank und weiterhin arbeitsunfähig bin. Bisher genügte eine Kopie des Auszahlungsscheines vom Krankengeld. So etwas bekomme ich ja während der Reha nicht. Gibt es dort keinen Arzt, der eine Bescheinigung ausstellen kann? Müßte die Krankenkasse, falls ich nicht arbeitsfähig sein sollte, direkt ab dem Tag nach der Reha-Entlassung wieder Krankengeld zahlen? Ja, aber sofort zum Arzt gehen, bereits ein Tag Lücke in der AU-Meldung ist zuviel.
Ingoam 11.08.2011 | 09:37
Hallo, vielen Dank für die Antworten, hilft mir schon weiter! Nun nochmal wegen meiner Restschuldversicherung: die Versicherung verlangt, wie schon erwähnt, einen Beweis, dass ich am 25. eines Monats noch krank bin und darüber hinaus muß auf dem Schriftstück auch immer die Diagnose angegeben sein. Stellt die DRV mir so etwas aus, bzw. kann das auch der Arzt in der Reha-Klinik tun?
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