Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Reha Termin zu spät vor Krankengeldende - Absagen?

von Anonym30.09.2015 | 15:41
1884 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo - Ende 01.2016 läuft mein Krankengeldbezug der Krankenkasse aus. - Bis dahin muss ich eine Wiedereingliederung schaffen, sonst werde ich ausgesteuert und falle ungebremst in Sozialhilfe - Habe vor Kurzem psychosomatische Reha bewilligt bekommen - SCHOCK: Reha Klinik nennt Termin Anfang DEZ 2015 - Das ist für mich viel zu spät, weil danach keine Zeit mehr für die Wiedereingliederung beim AG bleibt, da das Krankengeld ausläuft und ich sonst ausgesteuert werde - Kann / soll ich die Rehe absagen und stattdessen schnellstens in eine psychosomatische Akutklinik gehen um dort arbeitsfähig zu werden? Bin verzweifelt, hatte nicht gewusst, dass so lange Wartezeiten bestehen..

9 Antworten

Schadeam 30.09.2015 | 16:18
Ob die angedachte Alternative aus medizinischer Sicht vernünftig ist, besprechen Sie mit Ihren Ärzten - das hätte ja auch schon lange angegangen werden können, oder nicht? Aus DRV Sicht ist es kein Problem die Reha abzusagen, Probleme kann die Krankenkasse machen, wenn die Sie zur Reha aufgefordert hat. Dass zwischen Rehabewilligung und Reha Antritt ca. 2 Monate liegen können, damit hätte man auch rechnen können......
Herz1952am 30.09.2015 | 16:41
Hallo Anonym, eigentlich dürfte die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nicht von einer Wiedereingliederung abhängig machen. So was versuchen sie allerdings immer wieder. Zumindest dürfte das "Bestehen der Wiedereingliederung" nicht als Grund dafür gelten. Da Sie jetzt noch andere Krankheiten haben, könnten Sie auch einen Rentenantrag stellen und sich rechtzeitig arbeitslos melden. Das muss ja nicht für immer sein, dass Sie die Rente beziehen, falls dem Antrag stattgeben wird. Ich rate in solchen Fällen immer, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu rate zu ziehen. Sie können natürlich auch mit Ihrer Krankenkasse reden, vielleicht hilft's. Es ist halt leider so, dass sich die Rentenversicherung nur in Renten Fragen auskennt, die KK nur in Krankenkassen Fragen (macht sie zumindest glauben) und bei Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt. Da sollte man sicher jemand fragen, der sich in all diesen Bereichen auskennt.
=//=am 01.10.2015 | 09:43
Weshalb fallen Sie "ungebremst in Sozialhilfe"? Nach der Aussteuerung (bzw. natürlich ein paar Wochen vorher) melden Sie sich bei der AfA arbeitslos und Sie bekommen dann doch sicherlich erst mal ALG I?
Anonymam 01.10.2015 | 10:03
Danke für die Antworten Bin dann weiterhin bei der Krankenkasse versichert, oder werde ich dort während Übergaangsgeldbezug ausgesetuert? Bei mir endet die Reha-Maßnahme höchstwahrscheinlich wenige Tage vor Ende Krankengeld. Bleibt dennoch die DRV nahtlos zuständig, wenn in der Reha eine Wiedereingliederung eingeleitet wird? Was bedeutet "unmittelbar"? Muss die Wiedereingliederung am nächsten Werktag nach der Reha beginnen? Wie lange darf eine Wiedereingliederung nach einer DRV Reha dauern? Was ist, wenn die Wiedereingliederung scheitert?
Achillam 01.10.2015 | 12:23
Sie sind während der Reha weiterhin Krankenversichert, das Krankengeld Ende verschiebt sich auch um die Zeit der Reha. Eine Wiedereingliederung über die Rentenversicherung muss innerhalb von 4 Wochen nach Reha-Ende begonnen werden. Normalerweise dauert die Wiedereingliederung knapp 4-8 Wochen. Sollte es aber aus medinischen Gründen länger dauern, kann dies auch der Fall sein, wird aber im Einzelfall von der ärztlichen Abteilung eines Trägers überprüft.l
Schorscham 01.10.2015 | 14:50
Das hat auch niemand behauptet. Und was soll der ausrichten, wenn der KG-Anspruchszeitraum ausgeschöpft ist?
Herz1952am 01.10.2015 | 15:22
Hallo Schorsch, zu 1. Anonym hat es befürchtet. zu 2. Es gab ja noch andere Möglichkeiten bzw. es hätte nur was nützen können, wenn die KK vielleicht unberechtigter weise das Krankengeld bei nicht bestehen der Maßnahme vor Ablauf eingestellt hätte. Bei mir war es jedenfalls so, dass die Krankenkasse die Zahlung eingestellt hatte, nur weil der Arzt geschrieben hat, die Kasse soll eine Verweisungstätigkeit prüfen. Geprüft hat sie nicht, sondern nur das KG eingestellt, obwohl ich noch in der Kündigungszeit war. Mir wurde am 1.1. 00.00 Uhr fristgemäß zum 30.04. gekündigt (wg. Insolvenz) und war in meinem Beruf nicht mehr arbeitsfähig. 2 Wochen später kam der Infarkt und alles vorher war Makulatur. Jedenfalls hat der Rentenberater mit einem Schreiben erreicht, dass mir das KG weiterhin gezahlt wurde.
Herz1952am 01.10.2015 | 15:25
Nachtrag Weiterzahlung des KG vor dem Infarkt, aufgrund von "Rücken/Sternum" AU.
Schorscham 01.10.2015 | 19:22
Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass sein KG-Anspruch im nächsten Januar ausläuft und dass er dann sofort in die Sozialhilfe rutschen würde, sofern er nicht erfolgreich wieder ins Berufsleben eingegliedert würde. Dass seine Krankenkasse eine Wiedereingliederungsmaßnahme zur Bedingung für die Weiterzahlung des Krankengeldes gemacht hat, hat der Fragesteller mit keiner Silbe erwähnt und dürfte somit eine Fehlinterpretation Ihrerseits sein. Sie wittern schon wieder Skandale, wo überhaupt keine sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026