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Experten-Antwort

Reha trotz Altersrente für langjährig 45 Jahre besonders langjährig Versicherte

von Klaus 03.05.2023 | 14:44
776 Ansichten
7 Antworten

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Ich bekomme voraussichtlich ab 1.August 2023 meine Altersrente, weil ich mehr als 45 Jahre gearbeitet habe in voller Höhe da die Zuverdienstgrenzen entfallen ab 1. Januar 2022! Ich arbeite aber bis zu meiner Regelaltersgrenze bis 31.07.2025 in Vollzeit weiter!! Das heißt ich gehe erst 31.07.2025 in Rente!! Ich arbeite in Vollzeit weiter zahle auch Rentenbeiträge weiter volle Höhe bis 31.07.2025! Beziehe aber ab 1.08.2023 Rentenzahlungen, weil ich mehr als 45 Jahre gearbeitet habe die Altersrentenzahlung für besonders langjährig Versicherte in voller Höhe, weil 1.1.2022 die Zuverdienstgrenzen entfallen!! Wird mir nun der Reha Antrag gestrichen abgelehnt?? Aus Medizinischer Sicht ist die Reha verordnet, weil dringend notwendig!! Wie gesagt ich arbeite bis 31.08.2025 in Vollzeit weiter!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2023 | 16:25

Hallo Klaus,

wir schließen uns den Ausführungen des Vorbeitrages an.

Leistungen zur Teilhabe in der Rentenversicherung sollen Versicherte erhalten, die noch nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bei denen eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erreicht werden kann (§§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 10 SGB VI). Bei Versicherten, die Altersrente in Höhe von zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben, ist das Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht mehr erreichbar, weshalb Teilhabeleistungen durch den Rentenversicherungsträger nicht mehr erbracht werden.

In diesen Fällen werden Rehaleistungen durch die Krankenkasse erbracht.

6 Antworten

Bello123am 03.05.2023 | 15:12
Ihr erster großer Denkfehler: Sie gehen bereits jetzt in Rente, nicht erst 2025! Und laut Paragraf 12 (1) Nr. 2 SGB VI werden Rehamaßnahmen nicht bewilligt, wenn man bereits eine Altersrente bezieht. Zitat: 1) Leistungen zur Teilhabe werden nicht für Versicherte erbracht, die 2. eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben,Dementsprechend müssen Sie den Antrag bei der Krankenkass estellen. Ich denke, dass das sehr eindeutig Ihre Frage beantwortet. Ihr Antrag sollte daher vielleicht bei der Krankenkasse eingereicht werden, da die Rentenversicherung nicht zuständig ist.
T. T. am 03.05.2023 | 15:21
Auch wenn Sie weiter arbeiten, sind Sie trotzdem schon Altersrentner. Wie lange Sie noch weiter arbeiten, ist dabei unerheblich und von einer Altersrente in eine andere kann man eh nicht wechseln. Somit muß auch durch eine Reha keine Erwerbsfähigkeit erhalten werden und deshalb ist die Rentenversicherung raus. Aber auch Rentner können selbstverständlich eine Reha in Anspruch nehmen, halt aber wie schon der Vorredner schrieb, über die Krankenkasse.
Wowam 03.05.2023 | 19:14
Wer Altersrente bezieht und trotzdem voll weiter arbeiten gehen kann und dieses auch macht der kann nicht so krank sein das er eine Reha benötigt aber zum Glück zahkt die DRV das ja auch nicht. Tz
Königam 03.05.2023 | 20:00
Wenn Sie dringend einer Reha bedürfen, hören Sie auf zu arbeiten oder klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse. Von der Rentenversicherung erhalten Sie als Vollrentner keine Reha mehr. Wäre ja auch noch schöner.
T. T. am 03.05.2023 | 20:57
Wahrscheinlich in der irrigen Annahme ja noch berufstätig bis zur Regelsaltersrente zu sein. Aber Altersrente ist Altersrente, auch bei vorgezogenen Altersrenten.
W°lfgangam 03.05.2023 | 21:47
Tipp: Wählen Sie die Altersrente (vorübergehend) als Teilrente von 66 %, sofern die Reha-Maßnahme bereits in die Zeit des Rentenbezugs fällt - anschließend können Sie die Altersrente wieder auf 100 % stellen. Na besser wohl 99,99 % - WARUM? ...nun, dazu wurde hier bereits genug gesagt ... Gruß w.
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