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Experten-Antwort

Reha trotz / nach begutachtung

von DasKeese01.02.2016 | 19:14
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Partnerin hat vor 1 1/2 Jahren eine Reha gemacht. Auf der Reha empfahlen Sie ihr nach ca. 1 Jahr wieder zu kommen. Wir haben dementsprechend einen Antrag auf eine erneute Reha gestellt. Leider wurde dieser mit einer Begutachtung beantwortet. Meine Partnerin war dann beim Gutachter, dieser hat sie für ein Jahr auf EM Rente gesetzt. Nun würde meine Partnerin gerne im Oktober wieder anfangen zu arbeiten und vorher noch einmal auf Reha fahren. Was für Möglichkeiten haben wir jetzt? Viele grüße und vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.02.2016 | 09:37

Hallo DasKeese,

grundsätzlich werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht.Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. Ihre Partnerin kann daher einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation jederzeit stellen.. Eine entsprechende Prüfung erfolgt. Ein Antrag auf Weitergewährung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann auch gestellt werden. Bei Aufnahme einer Beschäftigung sind allerdings die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

16 Antworten

Herz1952am 01.02.2016 | 19:26
Normalerweise gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Der Gutachter sieht anscheinend keinen Nutzen in einer weiteren Reha. Zumindest nicht kurz/mittelfrist, weil die Erwerbsfähigkeit seiner Meinung nach nicht durch die Reha wieder hergestellt oder wesentlich gebessert werden kann. Bei einer befristeten Rente ist auch nicht die Krankenkasse zuständig. Außerdem ist bei einer Reha im allgemeinen ein Abstand von 4 Jahren notwendig. Schwierig.
W*lfgangam 01.02.2016 | 19:28
Hallo Das Keese, a) Arbeit aufnehmen b) erneuter Reha-Antrag c) Weiterzahlungsantrag EM-Rente, 1/2 Jahr vor Ablauf. Ist vielleicht das Sinnvollste, um auch b) überprüfen zu lassen. Unabhängig davon kann Sie auch a) wählen und Reha und Rente sein lassen. Empfehlenswert auch Option d) Heirat ...'Was macht eine Frau mit ihrem Arsch? - Genau, sie schickt ihn morgens zur Arbeit ;-) Gruß w.
Herz1952am 02.02.2016 | 12:44
@W*lfgang, aber nur, wenn ihm vorher die Butterstolle geschiert hat. (sorry, konnte ich mir nicht verkneifen)
Herz1952am 02.02.2016 | 16:41
§ 488 BGB behandelt das Darlehensrecht. Die OLG-Entscheidung betraf das Gericht in Frankfurt. Ich weis allerdings jetzt nicht, bei welchem "Hohen Gericht" jetzt verhandelt wird. Ich vermute, es geht noch vor das BVerfG. Einige Anwälte sind mit jeder Menge von Klagen damit beschäftigt (Sammelklagen oder so).
Herz1952am 02.02.2016 | 16:37
Hallo Schorsch, Da läuft noch ein anderes Verfahren, bei dem geklärt werden muss, ob der Bausparer ein Darlehen gibt. Mit diesem Grund wurde nämlich gekündigt. Außerdem steht in den AGB, dass überzahlte Bausparsummen wie bisher weiter zu verzinsen sind. Außerdem wurde der Tarif (es gab verschiedene Varianten) als Renditetarif beworben und auch so im Vertrag beschrieben. Mittlerweile legt "meine" Bausparkasse keine Anlage mehr bei, bei der auf § 488 BGB hingewiesen wurde. Für mich ist die Sache allerdings gelaufen in dem ich es akzepiert habe, weil das OLG einen Fall so entschieden hat, dass die angesparten Beträge ein Darlehen gegenüber der Bausparkasse sind. Ich hätte dagegen klagen müssen, um eine Chance zu haben. Das Verfahren läuft z.Zt. in Baden-Württemberg. Aber Schorsch, nach Ihrer Ansicht, dass ein Bundesverfassungsgericht keine Leitlinie darstellt und es in unserem Staat keine Präzedenz-Urteile gibt, haben wir vielleicht Glück, dass wir unsere Rente doch nicht versteuern brauchen. Acht Rentner haben nämlich dagegen geklagt und sind beim BVerfG "abgeblitzt". Das gilt aber nicht für uns, sondern nur für die 8 Kläger. Wir werden also in 200 Jahren so reich wie nie bei diesen Rentenerhöhungen (smile). Noch'n Urteil: Der BGH hat entschieden, dass Urlaubsabgeltungen nicht vererblich sind. Da hat doch glatt ein "kleineres" Gericht entschieden, dass Urlaubsabgeltungen doch vererblich sind. Warum? Weil es Europarecht zugrunde gelegt hat. Präzedenzfälle gibt es im anglo-amerikanischen Raum. Bei uns hat jedoch ein "hohes" Gerichtsurteil nur Leitlinienfunktion. Die Richter sind nun mal unabhängig. Ja, die Juristerei ist unheimlich kreativ. Im übrigen haben die Bausparkassen die Verträge unter allerlei Vorwand gekündigt, wie sie von der Bafin ermuntert wurden. Ziel eines Bausparvertrage ist nicht nur ein Darlehen, sondern auch ein Ansparen für z.B. größere Reparaturen. Selbst der Staat hat bestimmt, dass nach 7 bzw. 10 Jahren die Sparsumme für eine Weltreise (beispielsweise) genutzt werden kann. Die Prämie bleibt in einem solchen fall erhalten. Wie ich schon gesagt habe, Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Der 2. Satz der Rechtsvorlesung von Dr. Dr. Bosch, damals Vorsitzender der hiesigen IHK, lautete: Wenn Sie jemand umbringen und es wird Ihnen nicht nachgewiesen, sind Sie rechtlich unschuldig. Ich mache jetzt mein Mittagsschläfen, das heißt, ich schlafe den "Schlaf der Gerechten". Hellau!!!
Herz1952am 02.02.2016 | 16:46
Nicht die Mitarbeiter halte ich für Betrüger oder Lügner, denn die sagen ja nicht wissentlich die Unwahrheit. Aber die Vorstände, das sind die Betrüger. So deckt sich das auch mit der Meinungsfreiheit. Diese ist nur eingeschränkt, wenn man jemand p e r s ö n l i c h nennt - wenn er noch nicht rechtskräftig als solcher verurteilt ist (smile)
Schorscham 02.02.2016 | 18:31
Zitat von Herz1952 anzeigen
Ohne die Bausparkassen in Schutz nehmen zu wollen, ist es denen nicht zuzumuten, unendlich lange Zinsen zu zahlen, die heutzutage kaum noch erwirtschaftet werden können. Insofern finde ich die OLG-Entscheidung durchaus vernünftig und auch logisch nachvollziehbar. Zumal die Bausparkassen ihre Verluste den Neukunden aufhalsen werden. MfG
Herz1952am 02.02.2016 | 19:51
Aber einem Bauspardarlehensnehmer ist zumutbar, dass sein Häuschen unter Wert versteigert wird, wenn er nicht bezahlen kann bei Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. Und zwar mit 18 % Grundschuldzinsen. Der Häuslebauer muss seinen Vertrag erfüllen. Wie schon erwähnt, es geht letztendlich noch darum, ob bei Guthaben das Darlehensrecht angewendet werden darf. Dem Bausparer ist es also zuzumuten, dass er ewig Schulden (+ Zinsen) zahlen soll. Kein Anwalt versteht die Argumentationen der Kassen, die gegen ihre eigenen Verträge verstoßen. Mir egal, dann zahlt halt ein anderes Amt/Staat die Grundsicherung für unseren Sohn. Das ist auch rechtlich einwandfrei. Im Krankheitsfall muss der Patient auch mehr leiden zu Gunsten der Beitragszahler, die (noch gesund sind). Der Gemeinschaft ist auch nicht zuzumuten, dass für diese in den letzten Lebenswochen noch das doppelte ihrer Beiträge draufgeht. Wenn Sie sich die zum Teil widersprechenden Urteile zu den Kündigungen ansehen, werden Sie feststellen, dass dieses Thema nicht einfach ist. Ewig hätten die Bausparkassen nicht zahlen brauchen. Irgendwann brauch gerade der kleine Mann das Geld für Instandhaltungen. Für was braucht man denn noch Verträge mit Texten, die nicht eingehalten werden? Würde der Staat mehr für die Kranken und Arbeitslosen und Arbeitsunfähigen tun, gäbe es vermutlich auch keine Pegida und Co. die man absolut nicht gebrauchen kann. Aber dieser Personenkreis ist nicht systemrelevant, sondern stört das System. "Ausbeutung von unten" (Dr. Angelika Merkel). Die Banken haben durch die Krise nichts gelernt? Oh doch! Nämlich dass sie immer wieder gerettet werden, auf unsere Kosten.
Schorscham 02.02.2016 | 23:10
Zitat von Herz1952 anzeigen
Natürlich muss man eingegangene Verträge einhalten. Das tun die Bausparkassen nach Ansicht des OLG Hamm auch. Welche Bank ist denn "auf Ihre Kosten" gerettet worden? Das einzige mir bekannte "Rettungspaket" war einmalig und bestand zu 99 Prozent aus Bürgschaften, die überhaupt nicht fällig wurden. Und wenn sie fällig würden, wäre unser Staat dermaßen verschuldet, dass er sich nie wieder ein weiteres "Rettungspaket" leisten könnte. Ihre Aufregung ist also völlig unbegründet und daher nicht ernst zu nehmen. ;-) MfG
Herz1952am 03.02.2016 | 12:49
Hallo Schorsch, zu 1) Das LG Stuttgart sieht das anders, das OLG Stuttgart sieht die eigentliche Sache als bedeutungslos und nimmt die Klage nicht an. Ich wusste auch schon vom OLG Ffm von dieser Begründung (oder LG, weis nicht mehr genau). Ich war nicht der einzige der eine Kopie dieses Urteils angefordert und auch bekommen hat. Die ganze Sache ist nach wie vor umstritten. Insbesondere, ob das Darlehensrecht nach BGB überhaupt anzuwenden ist. zu 2) Ich wünschte Sie hätten recht. Aber wieso, werden wohl die Sparzinsen so niedrig? Die Einkommensteuer braucht mich tatsächlich nicht zu interessieren. Indirekt tragen wir die Bankenrettung irgendwie mit. Aber wer weis, was ohne diese geschehen wäre. Ich kann mir auch keine Aktien/Aktienfonds kaufen, weil es sein kann, das meine Frau bei meinem Ableben das Geld sofort braucht um den Pflichtteil auszuzahlen, den das Sozialamt bei Grundsicherung einfordern wird. Einzige Möglichkeit wäre gewesen, dass unser Sohn vorher auf den Pflichtteil verzichtet. Aber da hätte es sein können, dass er von seinem Erbe nichts sieht, wenn einer oder beide von uns zum Pflegefall wird. Dagegen kann ich mich auch nicht absichern, da ich (eigentlich schon) sei 30 Jahren Niereninsuffizienz habe. So sieht "Eigenverantwortung" aus. Ich bin allerdings ins "Ölgeschäft" eingestiegen und habe einen Preis erzielt, der fast so niedrig war wie vor 35 Jahren. Damals war er allerdings hoch. Ich habe noch 2 Lieferanten bei denen der "Ölpreis" noch niedriger ist. Der eine heist "Klimawandel" die andere Lieferantin ist die "Sonne". Den 0-Tarif hat jeder Liter nicht verbrauchtes Öl. (smile).
Herz1952am 03.02.2016 | 19:52
Aber immer noch höher als Sparzinsen. Wer weis wann die Kreditzinsen wieder erhöht werden. Dann stehen die Bankkunden bei Langfristdarlehen "dumm" da. Allerdings können diese dann den Bankkredit mit evtl. günstigeren Bauspardarlehen ablösen, wenn sie die Bank nicht mit "Vorfälligkeitszinsen" für entgangenen Gewinn über den Tisch zieht. Da gibt es auch schon eine Menge Streitereien. (smile). Es gab mal eine "goldene" Zeit, da waren die Kreditzinsen bei der Bausparkasse niedriger als Festgeldzinsen. Also, hat man das volle Darlehen auszahlen lassen und zwischengeparkt. Mit diesem "Parkgroschen" habe ich dann ein Auto gekauft, bzw. eigentlich finanziert. (smile). Das alte ging wegen Abnutzungserscheinungen durch die Bauerei in "Berufsunfähigkeitsrente". Die Bausparkassen sind wohl auch deshalb so sauer, weil viele nicht voll besparte Verträge ohne weitere Einzahlungen weiterlaufen und die Häuslebauer einen Bankkredit nehmen, und durch die höheren Guthabenzinsen bei der Bausparkasse die Kreditzinsen bis zum 3-fachen wieder "rauskriegen". Ich konnte ja den "Hals nicht vollkriegen" und habe meine Verträge zu hoch weiterbespart. Allerdings schon vor der Zinswende. "Dumm gelaufen". Gibt aber auch noch andere Verträge, auf die jetzt nur die Zinsen laufen, mit denen ich dann die Bausparprämie kassiere. Diese wird lt. Vertrag nur vorgemerkt und nicht wie ein Bonus schon gleich dazugezählt. Wegen der Boni konnte allerdings die BSpk die Verträge nicht vor Vollbesparung kündigen, solange noch die Möglichkeit bestand 9,99 Bauspardarlehen zu beantragen. (smile) Diese Boni waren nämlich daran gebunden, dass man keine Kredit nimmt und nur das Guthaben auszahlen lässt.
Herz1952am 04.02.2016 | 13:16
Die Banken müssen das bereits, wenn diese ihr Geld bei der EZB parken. In der Schweiz gab es das früher schon mal, das selbst "Kleinanleger" Geld zahlen mussten. Und die haben es trotzdem gemacht. Dreimal dürfen Sie raten warum. (smile). Aber ich ziehe mich jetzt am Wochenende auf meine Hobbys zurück. Wintersport wie Abfahrtslauf und Skispringen. Natürlich im Fernsehen gucken. Das ist anstrengender und macht mehr müde als das selberfahren vor dem Infarkt. Deshalb stelle ich jetzt die "Tastenarbeit" weitgehend zurück (smile). Schönes Wochenende
Herz1952am 04.02.2016 | 13:16
Die Banken müssen das bereits, wenn diese ihr Geld bei der EZB parken. In der Schweiz gab es das früher schon mal, das selbst "Kleinanleger" Geld zahlen mussten. Und die haben es trotzdem gemacht. Dreimal dürfen Sie raten warum. (smile). Aber ich ziehe mich jetzt am Wochenende auf meine Hobbys zurück. Wintersport wie Abfahrtslauf und Skispringen. Natürlich im Fernsehen gucken. Das ist anstrengender und macht mehr müde als das selberfahren vor dem Infarkt. Deshalb stelle ich jetzt die "Tastenarbeit" weitgehend zurück (smile). Schönes Wochenende
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