Die Möglichkeit einer Heimfahrt muss im Einzelfall immer mit der Rehabilitationseinrichtung geklärt und abgesprochen werden.
Ggf. sind eventuelle finanzielle Nachteile bei einer Unterbrechung mit dem Kostenträger zu klären.
Es kann durchaus sein, dass über die Feiertage nur ein reduziertes Therapieprogramm angeboten wird. Ganz "zu" wird eine Rehabilitationseinrichtung nie sein. Zudem bieten Rehabilitationseinrichtungen auch außerhalb von Therapieplänen Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen gesundheitlichen Situation (z.B. freies Training, eigenständige sportliche Aktivitäten usw).
Wenn generell kein Aufenthalt über die Feiertage gewünscht ist, wäre eine Verschiebung des Aufnahmetermins (ggf. nach Absprache mit der Krankenkasse) zu klären.