Hallo Frau Röder,
Ihre Informationen sind richtig!
Nach Ihrer Schilderung erhalten Sie Übergangsgeld und sind von der Zuzahlung befreit.
Die Zahlungsweise des Fahrgeldes ist unterschiedlich. Manche Kliniken zahlen dies direkt - in anderen Fällen macht dies der Reha-Träger.
Viele Grüße