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Reha Übergangsgeld

von Max02.07.2022 | 22:54
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11 Antworten

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Reicht es um Antrag anzukreuzen: Ich bin versicherungspflichtig beschäftigt und das Entgelt wird nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung gezahlt... Wenn man 5 Wochen vor der Reha an der "Reha-Krankheit" erkrankt ist? Oder muss man zusätzlich ankreuzen: Ich bin arbeitsunfähig krank seit: .... und beziehe Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber Irgendwie passt doch beides. Bin verwirrt.

11 Antworten

Maxam 02.07.2022 | 23:52
Ich hab das Krankenkassen-Formular einmal kopiert und ich werde es einmal zur Krankenkasse schicken und einmal habe ich es auch mit den anderen Formularen zum Arbeitgeber gegeben. Ich war mir völlig unschlüssig, zumal ich plötzlich wieder Lohnfortzahlungsbekommen habe, obwohl es die selbe Krankheit ist, mit der ich schon im April sieben Wochen bis in den Mai krank war. Aber vielleicht bin ich irgendwie in die Zwölf Monatsfrist gekommen. Zwei Kreuze - dachte ich - wären nicht erlaubt
Abschlägeam 03.07.2022 | 00:31
Habe nun das genaue Formular, das Sie konkret meinen, nicht direkt vor Augen...Formularnummer? Grundsätzlich aber können Sie nichts 'falsch' machen, schlimmstenfalls gibt es eine Nachfrage. Und was die KK nicht interessiert=betrifft, füllt sie auch nicht aus. Wichtig ist, WENN Sie erst noch Entgeltfortzahlung (ob nun berechtigt oder versehentlich ist zweitrangig) erhalten UND Vor Rehaantritt nicht auch schon KG bekommen, also Entgelt>Reha, dann ist die AG-Bescheinigung vorrangig/dringend. Die Krankenkasse berechnet aufgrund Gehalt davor, wenn also schon KG vor Reha = KG>Reha, ist KK-Bescheinigung vorrangig. Nun sind sie völlig durcheinander. Sorry!!! Die DRV interessiert, was bzw. von wem Sie DIREKT vor der Reha an Geld bekommen haben. Wenn vom Arbeitgeber, dann der wichtig, wenn von KK, dann die wichtig (Rangfolge). Immerhin geht es darum, dass die DRV schnell Ihr Übergangsgeld (anteilig) berechnen kann. Stellen Sie sich aber bitte darauf ein, dass trotz Einreichung aller Unterlagen es dennoch zu Verzögerungen kommen kann, bis das ÜG tatsächlich 'fließt' und ergreifen entsprechende Maßnahmen (falls Mieter > 'sorry, es könnte eine Verzögerung geben, bitte um Verständnis, Miete nicht abbuchen, ich überweise - oder ähnliches - entsprechend bei anderen 'Versorgern'). Denn üblicherweise wird dann (wenn alles soweit geklärt ist), zunächst ein Teil des ÜG überwiesen, der Rest aber erst, wenn die Klinik bestätigt hat, dass Sie die Reha bis zum Ende absolviert haben. Und das kann eben dauern. Falls Sie AU entlassen werden, sofort zum Arzt und Folgebescheinigung ausstellen lassen, die Notiz im Entlassbericht der Klinik ersetzt nicht die formelle AU-Bescheinigung Ihres Arztes! Wenn alles 'gut läuft', gehen Sie nach der Reha wieder arbeiten. Und in der Klinik gibt es einen Sozialdienst. Konsultieren Sie den, wenn unklar ist, wie es wohl nach der Reha weitergeht (doch erwerbsgemindert bereits... und nun???) oder nur arbeitsunfähig noch, wie geht das mit 'Wiedereingliederung...??? Dafür ist der 'Sozialdienst' dann da. Also, bisher anscheinend alles 'richtig' gemacht, statt doppelter Kreuze doppelte Formulare, null problemo. Sagte seinerzeit schon ALF = A lles L äuft F antastisch. Rückfragen werden geklärt! Einen entspannten Sonntag! Und dann in der Reha alles anwenden, was Ihnen geboten wird und notfalls noch eine Anwendung mehr einfordern. Es geht darum, dass es Ihnen wieder besser geht!! Denn es ist Ihre Gesundheit. Das andere ist nur 'schnöder Papierkram' :-)
Maxam 03.07.2022 | 00:49
G0512 Da ist es auf der ersten Seite unten. Ich bekomme sowieso noch den ganzen Juli volles Gehalt, weil die Zentrale Bezügestelle ziemlich lahm damit ist, irgendwelche Änderungen einzugeben. Muss man dann meistens Folgemonat oder noch später wieder rausrücken. Vielleicht höre ich ja noch von der Krankenkasse, dass sie nunmehr doch Krankengeld zahlen will, dann wäre es ja eindeutig und ich hätte am letzten Tag vor der Reha Krankengeld. Wird schon schiefgehen hoffe ich :)
...am 02.07.2022 | 23:28
Letzteres. Bitte beachten, dass ein bestimmter Teil zur Krankenkasse geschickt werden muss bei Arbeitsunfähigkeit.
Abschlägeam 02.07.2022 | 23:32
Auch ersteres. Begründung zuvor. Zur Krankenkasse geht ein separates Formular.
Abschlägeam 02.07.2022 | 23:30
Hallo Max, der Teufel liegt im Detail... ;-) Zunächst ist wichtig, ob Sie Soz-V-Pflichtig beschäftigt sind = ja (sehen Sie auch an den Folgefragen, die Sie dann nicht beachten müssen, die dann Selbstständigkeit etc. betreffen). Aber aus verschiedenen Gründen reicht die Entgeltfortzahlung dann nicht über den Rehazeitraum hinaus. (Verschiedene Gründe können Tarifverträge sein, die auch ohne AU Entgeltfortzahlungen leisten...) Entfällt bei Ihnen bzw. reicht nicht aus, deshalb ist es hier auch ein 'ja'. Und wenn Sie dann (jetzt noch, bis in die Reha rein) 'AU' sind, seit.... ist es hier dann auch 'ja' und 'seit'....und also zu ergänzen. Nur keine Gedanken machen (!!) über die Fragen, die 'verallgemeinert' in einem Formular sämtliche theoretischen Möglichkeiten erfassen sollen. Im Zweifelsfall 'doppelt'ja ankreuzen. Und manuell eine Randbemerkung dazu machen (das ist IMMER erlaubt). Viel Erfolg bei der Reha und alles Gute!
Maxam 03.07.2022 | 01:01
Eine Frage fällt mir noch ein: Wenn ich anteilig Übergangsgeld bekomme, entfallen dann ebenso anteilig die zehn Euro Zuzahlung? Ich glaube, Krankengeldzuschuss bekomme ich beim Übergangsgeld auch vom Arbeitgeber, aber soweit ich weiß, wird der ja nicht auf dieses angerechnet. Ebenfalls einen schönen Sonntag.
Abschlägeam 03.07.2022 | 01:16
Zitat von Max anzeigen
Ja, für die Tage, an denen Sie Übergangsgeld von der DRV erhalten, entfällt dann die Zuzahlung. Tipp: die anderen machen Sie bei der Steuererklärung geltend ;-) Ich meine auch, dass der KG-Zuschuss des AG (vertraglich vereinbart) sich nicht auf die Höhe des ÜG auswirkt, wie auch einige Sonderzahlungen beim Gehalt, die nicht regelmäßig anfallen, 'außen vor' sind. Sonst auch nochmal in das Merkblatt (G510) schauen zum Übergangsgeld... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Maxam 03.07.2022 | 09:20
Danke für den Tipp, aber in der Steuererklärung Erklärung habe ich zu wenig außergewöhnliche Belastungen. Da rettet mich die Reha/Zuzahlung leider nicht mehr
Max Nachfrageam 03.07.2022 | 11:10
Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt Gezahlt wird für die Dauer der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation (maximal 6 Wochen). Übergangsgeld erhält ein Rehabilitand nur für die Tage, an denen er aktiv an der Reha-Maßnahme teilnimmt. Bekommt man dann für den An- und Abreise Tag oder sonntags gar kein Geld?
Maxam 04.07.2022 | 12:15
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