Hallo,
zuständiger Reha-Träger wird in Ihrem Falle der rentenzahlende RV-Träger sein.
Eine Weiterleitung des Antrags innerhalb von Zwei-Wochen ist vom Reha-Träger einmalig möglich. Dass heißt es kann auch nicht viel passieren.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam