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Experten-Antwort

Reha und ALg 1

von Ratlos17.02.2016 | 20:33
1278 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe bis November 2015 Gründungszuschuss erhalten. Nachdem meine selbständigen Einnahmen zur Existenzsicherung nicht ausreichen habe ich mich zum 01.01.2016 arbeitslos gemeldet. Aufgrund meiner freiwilligen Arbeitslosenversicherung wurde mir Alg 1 für 8 Monate bewilligt. Am 18.01.16 habe ich einen Antrag auf medizinische Reha gestellt und dies meiner Arbeitsvermittlerin mitgeteilt. Daraufhin sollte ich zum ärztlichen Dienst. Nach einem 10minütigen Gespräch hat er entschieden, dass ich arbeitsunfähig sei, obwohl ich vorher nicht krank geschrieben war. Ich dachte, dass dies aufgrund meines Rehaantrages so sein muß. Am nächsten Tag erhielt ich einen Anruf der Arbeitsagentur, dass ich rückwirkend zum 01.01. wieder vom Alg 1 abgemeldet werde und ich einen Rehaantrag stellen soll. Die Ablehnung meines Rehaantrages habe ich zeitgleich erhalten. Ist die Abmeldung vom Alg1 durch die Arbeitsagentur rechtens? In diesem Fall hätte ich auch keinen Anspruch auf Krankengeld, da ich ja vorher selbständig war. Die Krankenkasse kann die rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit nicht verstehen. Ich war ja vorher nie krank. Ich bin m. E. gesundheitlich angeschlagen aber nicht arbeitsunfähig. Die DRV hielt eine Reha nicht für erforderlich, da meine Erwerbsfähigkeit nicht eingeschränkt sei.....und jetzt soll ich für die nächsten 6 Monate arbeitsunfähig sein....??? Was soll ich tun? Gleich Erwerbsminderungsrente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung können wir keine Stellungnahme zu den gesetzlichen Grundlagen und der Arbeitsweise der Agentur für Arbeit geben. Ggfs. sollten Sie sich hierfür einen Rechtsbeistand suchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 17.02.2016 | 21:50
So ganz zu verstehen ist die Haltung der Arbeitsagentur nicht (zumindest nach Ihrer Darstellung), allerdings ist das auch kein Thema fürs Rentenforum - Rentenexperten werden sich da raushalten. Wenn die Reha abgelehnt wurde weil die DRV die Erwerbsfähigkeit nicht eingeschränkt sieht, hat wohl auch ein Rentenantrag wenig Sinn. Aber auch dazu kann man von außen wenig sagen. Ob eine Reha (mit der Ihre Erwerbsfähigkeit verbessert werden soll) oder eine Rente sinnvoll ist (weil Sie so krank sind dass Sie gar nichts mehr arbeiten können) sollten Sie in erster Linie mit Ihren Ärzten besprechen. Das Forum weiß nichts über Krankheiten, nichts über die bisherige Arbeit - also kann man bestenfalls spekulieren.....
???am 18.02.2016 | 08:31
Man kann einen Bescheid nicht einfach durch einen Telefonanruf aufheben. Fordern Sie Ihre AfA schriftlich auf sich entweder an den Bewilligungbescheid zu halten und Alg 1 zu zahlen oder Ihnen einen rechtsmittelfähigen Aufhebungsbescheid zu schicken. Gegen den können Sie dann Widerspruch einlegen.
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