Hallo Hans,
das eingeschränkte Dispositionsrecht nach § 51 SGB V führt dazu, dass Sie den bereits gestellten Reha-Antrag ohne Zustimmung der Krankenkasse nicht mehr zurücknehmen oder beschränken dürfen. Ebenso dürfen Sie den Antrittstermin einer bewilligten Reha ohne die Zustimmung der Krankenkasse grundsätzlich nicht mehr verschieben (dies wäre bei einer nachträglichen Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts aber sicher der Fall). Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich nochmals - unter Darlegung nachvollziehbarer Gründe - an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden und dort zu versuchen, eine entsprechende Zustimmung einzuholen.