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Experten-Antwort

Reha und Kündigung

von Caro23.03.2023 | 11:21
1426 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit über einem Jahr krank nach Unfall. Nach BEM Gespräch hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mir kündigen wird mit Abfindung, um eine Klage abzuwenden. Nun habe ich in 2 Monaten eine Reha bewilligt bekommen. Muss ich der Rentenversicherung melden, dass ich eine Kündigung erhalten habe? Wie geht es nach der Reha weiter, da Wiedereingliederung ja somit nicht stattfinden kann? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Caro,

wie bereits von Erklärbär aufgezeigt, hat Ihre Kündigung keine Auswirkung auf die Bewilligung Ihrer Reha. Dennoch könnten sich Auswirkungen auf Ihr Übergangsgeld während der Reha ergeben, daher empfehlen wir Ihnen das individuelle Gespräch mit Ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Hinsichtlich Ihrer Perspektive nach der Reha empfehlen auch wir, in der Reha das Gespräch mit den Behandlern zu suchen und über Ihre berufliche Perspektive zu sprechen.

So besteht bei Bedarf z.B. die Möglichkeit während oder im Nachgang der Reha Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu beantragen. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

Kostenträgen kann die Deutsche Rentenversicherung oder auch die Agentur für Arbeit sein.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html

Bei konkreten Fragen, empfehlen wir auch hier das persönliche Gespräch mit Ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Erklärbäram 23.03.2023 | 11:34
Die Kündigung spielt im Zusammenhang mit der Reha eine untergeordnete Rolle. Je nachdem, zu welchem Datum ihnen gekündigt wurde, kommen Sie dann ggf. aus dem Bezug von ALG I, was dann im Zusammenhang mit dem Übergangsgeld während der Reha relevant ist. Für Perspektiven sollten Sie in der Reha mit den Ärzten und dem Sozialdienst ins Gespräch kommen. Also i. S. v.: können Sie im bisherigen Beruf grundsätzlich noch arbeiten? Wenn nicht, was ist angedacht, z. B. berufliche Reha. Wie sind Sie bis dahin finanziell abgesichert etc.
Caroam 23.03.2023 | 11:56
Hallo Erklärbär, danke für die Antwort. Ich kann noch nicht sagen, ob ich nach der Reha voll einsatzfähig bin, im Moment ist meine rechte Hand und Arm nur bedingt einsatzfähig, was schwierig wird ganztags am PC. Ich werde Anfang August ausgesteuert, also Krankengeld und Übergangsgeld bis Ende der Reha.
Deutsche Rentenversicherung
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