Hallo Caro,
wie bereits von Erklärbär aufgezeigt, hat Ihre Kündigung keine Auswirkung auf die Bewilligung Ihrer Reha. Dennoch könnten sich Auswirkungen auf Ihr Übergangsgeld während der Reha ergeben, daher empfehlen wir Ihnen das individuelle Gespräch mit Ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Hinsichtlich Ihrer Perspektive nach der Reha empfehlen auch wir, in der Reha das Gespräch mit den Behandlern zu suchen und über Ihre berufliche Perspektive zu sprechen.
So besteht bei Bedarf z.B. die Möglichkeit während oder im Nachgang der Reha Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu beantragen. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
Kostenträgen kann die Deutsche Rentenversicherung oder auch die Agentur für Arbeit sein.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html
Bei konkreten Fragen, empfehlen wir auch hier das persönliche Gespräch mit Ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.