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Reha und kürzung hartz4 um 41%

von sabine8903.02.2007 | 09:20
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6 Antworten

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Befinde mich zur Kur. Als ich einen Kontoauszug holte war auf einmal viel weniger Geld da als sonst! Darauf hin rif ich meine Sachbearbeiterin an, diese teilte mir mit, das mir der Grundregelsatz um 41% gekürzt wurde da ich mich als Begleitperson für meinen Sohne mit zur Reha befinde! Ich habe es gleich der Kur verwaltung gemeldet und diese war total überrascht! Ich wurde für 2 Tage beurlaubt um Einspruch gegen dies zu melden! Natürlich habe ich mich auch sachkundig gamchz aber irgendwie blick ich nicht durch! Einmal heißt es 35 % und ein anderes mal das es rechtswiedrig ist da die Grundregleleistung ein Pauschalbetrag ist! Nahrung etc. wird abgezogen weil ich dort ja keine Ausgaben hätte!? Die habe ich aber trotzdem auch für Nahrung und Getränke! Es heißt Nahrung sei als Geldwert anzusehen! Ich kann das essen von da ja wohl schlecht verkaufen um daraus einen Geldwerten Vorteil zu erzielen! Meine Farge wo sind die Paragraphen die sagen wieviel Prozent oder ob überhaupt was gekürzt werden darf sind?? Wäre nett wenn mir irgend jemand hier helfen könnte!

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5 Antworten

Peteram 03.02.2007 | 11:18
Antoniusam 03.02.2007 | 13:57
Die entsprechende Rechtsvorschrift kann ich leider nicht benennen. Es ist aber gängige Praxis, die ALG_II - Regelsätze während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes, wegen eingesparter Verpflegungsaufwändungen um 35 % zu kürzen. Zwar gibt es auch gegenteilige Gerichtsentscheidungen, die jedoch nur für den Einzelfall gelten und keine grundsätzliche Bedeutung haben. Das Argument, dass ein Kuraufenthalt mit zusätzlichen Kosten, wie z.B. für Ausflüge, Kurkaffee -Besuche, Gebühren für Waschsalons, etc., verbunden ist, findet in der Regel keinerlei Beachtung, weil diese Dinge nicht zwangsläufig mit der Kur bzw. Reha zu Tun haben. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegen diese Kürzung Widerspruch einzulegen. Allzugrosse Hoffnungen würde ich mir allerdings nicht machen. Alles Gute !
Amadéam 04.02.2007 | 14:24
Legen Sie sofort Widerspruch ein und scheuen sich auch nicht ggf. zu klagen. Berufen Sie sich auf nachstehende Urteile oder nehmen sich einen Fachanwalt für Sozialrecht. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/zulaessigkeit_…
Amadéam 04.02.2007 | 14:29
Bitte zuerst hier nachlesen - rechtliche Grundlagen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/zulaessigkeit_…
Amadéam 07.02.2007 | 18:12
Hallo Antonius, Ihre etwas staatsgläubiger Rat “allzugrosse Hoffnungen würde ich mir allerdings nicht machen“ kann so nicht unkommentiert stehen bleiben. Bei Hartz IV geht es nur vordergründig um Recht und Gesetz und um Fördern und Fordern. In der brutalen Realität geht es schlicht und einfach nur ums Kürzen und um Kosteneinsparung (Kürzen ohne rechtliche Grundlage!!! - siehe untenstehender link). Schauen Sie sich bitte den folgenden Artikel der Redaktion an, den diese unlängst zu dieser Problematik veröffentlicht hat. So chancenlos steht die Betroffene gar nicht da. http://www.ihre-vorsorge.de:80/Arbeitslosengeld-bei-Krankenhausa…
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