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Experten-Antwort

Reha und Kurzarbeit, Frage zu Ihrer Expertenantwort vom 26.06.2020

von Mrs. Payroller07.05.2021 | 12:40
111 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag an das Expertenteam, in Ihrer Antwort vom 26.06.2020 14:47h zur Anfrage von Hoffender schreiben Sie, dass, wenn im Bemessungszeitraum (letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeit vor Beginn der Reha) Kurzarbeitergeld bezogen wurde, besteht für die Dauer der medizinischen Rehabilitation Anspruch auf Übergangsgeld. Nun meine Frage: Muss der Mitarbeiter im gesamten Bemessungszeitraum zu 100% Kurzarbeitergeld bezogen haben oder wird auch Übergangsgeld gezahlt, wenn in der ersten Hälfte des Bemessungszeitraums noch 40% der monatlichen Arbeitszeit geleistet und entsprechend weniger Kurzarbeitergeld bezogen wurde? Ist Ihre Antwort auch für die Arbeitsgemeinschaft der Träger gestzlichen Kranken-und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen bindend? Für eine zeitnahe Antwort bedanke ich mich im Voraus. Viele Grüße Mrs. Payroller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mrs. Payroller,

Auskünfte hier im Expertenforum werden ausschließlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gegeben und sind unverbindlich.

Ein Anspruch auf Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation besteht, wenn unmittelbar vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit entweder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im Bemessungszeitraum Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden oder Entgeltersatzleistungen (z.B. auch Kurzarbeitgeld) bezogen wurden, denen Einkünfte zugrunde liegen, aus denen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Der teilweise Bezug von Kurzarbeitergeld steht dem nicht entgegen. Für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei vorherigem Kurzarbeitergeld gibt es Besonderheiten. Informationen hierzu erhalten Sie aus den Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber unter folgenden Links. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0514.html und https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0515.html

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