Hallo Mrs. Payroller,
Auskünfte hier im Expertenforum werden ausschließlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gegeben und sind unverbindlich.
Ein Anspruch auf Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation besteht, wenn unmittelbar vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit entweder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im Bemessungszeitraum Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden oder Entgeltersatzleistungen (z.B. auch Kurzarbeitgeld) bezogen wurden, denen Einkünfte zugrunde liegen, aus denen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Der teilweise Bezug von Kurzarbeitergeld steht dem nicht entgegen. Für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei vorherigem Kurzarbeitergeld gibt es Besonderheiten. Informationen hierzu erhalten Sie aus den Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber unter folgenden Links. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0514.html und https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0515.html